Im Form finde ich es nicht. Hast du Mal ein Link?
Nein habe ich nicht und möchte jetzt auch nicht hier suchen. Ich meine Enyaq2020 hat u.a. darüber berichtet.
Im Form finde ich es nicht. Hast du Mal ein Link?
Nein habe ich nicht und möchte jetzt auch nicht hier suchen. Ich meine Enyaq2020 hat u.a. darüber berichtet.
Meine Idee wäre nur, dass das Auto das WLAN besser verteilen kann als das Handy? Mehr Antennen für WLAN? Keine Ahnung
wie gesagt haben keine Kinder und brauchen WLAN aus dem Grund nicht
Meine Kids hatten noch nie im Auto ein Problem, dass der Hotspot des iPhones von mir oder Mama nicht stabil war. Also für mich immer ohne Umweg.
Ist das so? Wo kann ich das nachlesen?
- An vielen Stellen hier im Forum
- Im Video von Skoda
- Auf der von Data172 verlinkten Seite von Škoda
Und selbst dann würde doch nur der Teil versteuert werden, der über dem Grenzbetrag liegt. Bedeutet am Ende einen riesen Aufwand für 5 Euro Steuern.
Erinnert irgendwie an die Lösung bei PV Anlagen....soll heißen nicht zu ende gedacht. Ich hoffe die neue Regierung steuert hier einmal nach.
Kommt darauf an, ob es ein Freibetrag oder eine Freigrenze ist. Bei Freigrenze ist alles steuerpflichtig, sobald die Freigrenze überschritten wird.
Sportline Embleme bekommt man dann aber auch im Zubehör…und könnte es ggf. Folieren….
Das ist aber doch nur ein Aufkleber, oder?
Ich denke, dass es mittlerweile hier unbestritten ist, dass der Enyaq an der WB auch den Akku vorheizt.
Schmunzeln musste ich an dem Punkt mit den Reifen. Hier wird dann von „fuel consumption“ gesprochen, nachdem zuvor entweder nur von consumption, energy c. oder power c. gesprochen wurde. Es wird noch lange dauern, bis wir das aus den Köpfen rausbekommen.
Weihnachten war auch wieder anstrengend mit den vielen Vorurteilen über E-Autos und der niedrigen Reichweite, insbesondere im Winter.
Ich versteh nicht, warum Ihr den Umweg über den Hotspot des Enyaq macht. Das ist doch so, wie wenn ich von Hamburg nach München über Rom fahre. Das ist doch unnötig, wenn ich die Datentarife meines Mobiltelefons nutze. Ich male mal die Strecken auf:
Variante A
Mobilfunkmast - - - ? - - - ? 2
Variante B
Mobilfunkmast - - - ?- - - ? - - - ? 2
Das rote Ding kann ich doch rauskürzen ?
Schwimmbad Vielen Dank.
Ich habe mal ein bisschen gerechnet mit den Daten von Schwimmbad:
Verbrauch Hinweg: 19,33 kWh / 100 km
Verbrauch Rückweg: 22,01 kWh / 100 km
Fazit:
Zunächst mal beides ein sehr geringer Winterverbrauch. Im Detail:
2,68 kWh / 100 km Mehrverbrauch. Aber wie können wir das bewerten?
Watson, ich kombiniere:
Schwimmbad war zum weihnachtlichen Mittagessen bei Mutter, Schwiegermutter, Oma. Treffpunkt war 12 Uhr und bei dem Streckenprofil lag die Durchschnittsgeschwindigkeit bei 80 km/h. Die Abfahrtszeit betrug also 10:45 Uhr.
Etwa zwischen 21 und 22 Uhr hat Schwimmbad seinen Bericht im Forum gepostet. Ich gehe also davon aus, dass es bei der Verwandtschaft noch eine Käseplatte zum Abendessen gab und die Rückfahrt im Dunkeln zwischen ca. 19 und 20 Uhr erfolgte.
Morgens war es etwas kälter als abends, was aber durch die Vorklimatisierung mehr als ausgeglichen wurde. Morgens wurde - evtl. Nebel mal ausgeblendet - kein Fahricht benötigt, abends schon. Es gibt aber noch weitere Tatverdächtige: Wie waren die Wetterbedingungen genau? Hat es auf der Hin- oder Rückfahrt geregnet oder geschneit? Wie war das Höhenprofil der Strecke? Ging es morgens evtl. tendenziell bergab? Watson, besorgen sie mir die genauen Daten!
Auf jeden Fall ist der Fahrer des Enyaq iV50 ein ganz harter Hund. Er hat sich mit frostigen 17 Grad Innenraumtemperatur begnügt und nichts von Sitzheizung erwähnt. Angesichts der angegebenen Temperaturen ist er aus Norddeutschland.
Das sieht nach nassem, klebrigen Schnee aus. Da fällt auch bei meinem Octavia aus 2014 das Frontradar aus. Aktuell hat m. W. nur BMW im neuen iX dieses Problem gelöst, indem sie den Grill beheizt haben. Simply clever von den Münchner Jungs.
Zur Steuerfrage. Hier wurde ein guter Punkt angesprochen, den wir noch nicht ernsthaft beleuchtet haben.
Nach meinem Verständnis (ich bin kein Steuerexperte) könnten diese Einkünfte unter § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte) fallen und wären dementsprechend zu behandeln.
Frage an die Steuerexperten: Ist die THG-Quote ein anderes Wirtschaftsgut gem. 23 (1) Absatz 2 ???
Anschaffungspreis: 0 Euro
Veräußerungspreis: xxx Euro
DIFFERENZ GLEICH GEWINN (Ggf. minus Werbungskosten)
Anschaffungszeitpunkt: TT.MM.JJJJ
Veräußerungszeitpunkt: TT.MM.JJJJ
Hier wäre spannend, wann ich Eigentümer der Zertifikate werde. Je nachdem (ggf. Erstzulassung), könnte die Jahresfrist nur im ersten Jahr greifen und danach wäre es ggf. steuerfrei, weil die Bindungsfrist abgelaufen ist.