Der grundsätzliche Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist in der Tat recht einfach. In der Praxis wird es aber komplizierter.
Ein Beispiel: Du stellst einen Gewährleistungsanspruch an den Händler. Dieser hat ein Recht auf Nachbesserung (also nix Wandlung, die wir meist auch nicht wollen, sonst müssten wir wieder mit 6 bis 12 Monaten Lieferfrist rechnen). Also Reparatur oder Austausch einzelner Teile. Dazu musst Du dem Händler dann gewähren, dass er dies mit vertretbarem Aufwand tut. Also wird der sich in der Praxis an den Hersteller wenden und ihn dies über die Garantie abwickeln lassen. Für Dich im Endeffekt das Gleiche (daher verwirrt das viele Verbraucher). Das macht auch Sinn, damit die Fehler auch bei Skoda ankommen und Lösungen an alle Händler/Werkstätten verteilt werden.
Juristisch ist Dein Ansprechpartner bei Gewährleistung der Händler und bei Garantie der Hersteller. Da Du praktischerweise beides über den Händler abwickelst, wird es für viele Verbraucher nicht mehr transparent, was was ist. Unabhängig davon, dass Du Gewährleistungsansprüche hast, darfst Du natürlich auch die Garantie ziehen. Dies würde zum Beispiel sinn machen, wenn der Händler nicht mehr in der Lage ist, die Gewährleistung zu übernehmen, z.B. durch Insolvenz, oder weil er es gar nicht kann (Defekt an der Hochvoltbatterie und er hat nicht die Geräte und die Zertifizierung).
Du siehst, in der Praxis ist es doch viel schwieriger. Der Teufel steckt im Detail.