Es ist allerdings a) noch nicht klar, ob die THG-Prämie überhaupt steuerpflichtig ist und b) ob Du nicht noch weitere Einnahmen hast, die unter § 22 EStG fallen, und somit die Begrenzung zu Nichte machen.
Ich gehe mal davon aus, dass aktuell etwa 500 EUR von den Anbietern eingenommen werden. Elektrovorteil.de zahlt normalerweise 85%, also 425 EUR aus. Beim Spitzensteuersatz wäre es also grob gesagt egal.