So, jetzt habe ich nochmals die Nutzungsbedingungen etwas intensiver gelesen.
Unter Punkt 10.5 steht (Hervorhebungen sind von mir):
Der IONITY PASSPORT Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
IONITY und der Nutzer können den IONITY PASSPORT Ver-
trag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Unter 12.1 steht (Hervorhebungen wieder von mir):
Der IONITY PASSPORT Basispreis sowie sämtliche Ladevor-
gänge, die über die IONITY App oder die IONITY Payment
Website getätigt werden, werden dem Nutzer in Rechnung
gestellt.
a) Der Betrag für die Ladevorgänge ist sofort zur Zahlung
fällig.
b) Der IONITY PASSPORT Basispreis ist jeweils am ersten
Tag des Folgemonats fällig. Soweit der IONITY PASS-
PORT während eines laufenden Kalendermonates akti-
viert wird bzw. endet, wird der Basispreis entsprechend
anteilig in Rechnung gestellt.
Aus 10.5 in Verbindung mit 12.1 ergibt sich für mich als juristischen Laien, dass ich unmittelbar nach Aktivierung schon kündigen kann (jederzeit) und ich die Grundgebühr anteilig zahle. Also beispielsweise bei Aktivierung am 24. Januar und Kündigung ebenfalls am 24. Januar die Kündigung zum 24. Februar wirksam wird. Am 1.2. werden von der GG 6/30 belastet (evtl. 7/31) und am 1.3. 24/30 (bzw. 24/28).