Es gibt Gebote die schon in der Biebel nachzulesen sind. Solche gibt es auch im Straßenverkehr. Wird da zum Beispiel auf einem Verkehrszeichen 50 angezeigt, habe ich kein Recht dieses Gebot zu überschreiten. Und das gilt für alle, selbst für Radfahrer.
Also werden wir sehen wie wir mit dem Warnton zurechtkommen. Und wenn es bimmelt sagt es mir........Blödmann, haste nicht aufgepasst. Und regt sich ein Fahrzeugführer hinter mir auf, das ich mich an das Gebot halte, ist es sein Problem.