Beiträge von A 662 E

    Ich beziehe mich ausschließlich auf DC-Ladung innerhalb von Deutschland. Zahle 5,99 € Grundgebühren bei EnBW und 49 Cent für die Kilowattstunde an EnBW-Ladesäulen. Klar ist viel Geld. Kann aber Taggenau den Tariv ändern und zahle 36 Cent an den 6.000 Ladepunkten von EnBW, einhergehend mit höherer Grundgebühr.


    Passt für uns, weil auf Langstrecke zu 90 % mit Anhänger unterwegs.

    Es tut sich was. Gerade kam über den Elektrotrucker, das Aral Pulse jetzt auch per Premium Abo für 9,99€ im Monat für 39 Cent/kWh anbietet.

    Ich finde das auch auf der Webseite, bloß wie bucht man das in der Aral Pulse App? 😵‍💫


    Edit: Zumindest geht das in der ChargeNow App (warum geht das nicht über Aral? Absolut Gaga🤦🏻‍♂️)

    Vermutlich nur an Aral-Puls Ladesäulen.


    Nutzt mir nichts. Bleibe vorerst bei EnBW mit 6.000 Ladepunkten in Deutschland.

    Ich kann das Gejammere innerhalb von Deutschland nicht verstehen. Jeder der selbst seinen Ladestrom bezahlen muss macht sich doch einen Kopf was er zu Hause bezahlt. Warum nicht wenn er mit seinem BEV unterwegs ist, wo er den Strom selbst bezahlen muss.


    Und wieso zahle ich dann den teueren Strom an Ladesäulen ? Genau das ist der Sorglosigkeit geschuldet. Jeder sollte in der Lage sein vor Fahrtantritt Info zu ziehen. Da strande ich nicht an einer Ladesäule und muss AdHock laden zu überhöhten Preisen. Auch nicht in der allerhöchsten Not.


    Kein Mensch kann mir klarmachen auch mal vorher Strom zu bunken. Die Welt geht nicht unter das der Ladevorgang da mal 5 Minuten länger dauert. Allerdings für die Menschen die ihr Zeitkonto nicht im Griff haben, bezahlen es mit höheren Stromkosten an den Ladesäulen unterwegs innerhalb von Deutschland.


    Für mich haben da einige Menschen ein Luxusproblem das Ladesäulenbetreiber mit Recht nutzen.


    In dem Nexmouvevidio vom 08.11.2024 wurde ein Ladesäulenbetreiber na sag ich mal als Halsabschneider für mich dargestellt.


    Und immer im Hinterkopf haben das es sich um private Ladesäulenbetreiber handelt.

    Eine staatliche Regulierung gibt es nicht.

    Die Serviceanzeige ploppte 100 Tage vor dem Termin auf und hat rückwärts gezählt. War Zeit genug um Kostenvoranschläge anzuholen. Termin ausgemacht und der Service wurde rechtzeitig für 280 € ausgeführt.


    Im gleichen Zug wurde Update 91 GO aufgespielt und beide Pfützenlichter auf Gewährleistung getauscht. Dazu auch ein Steuergerätetasch für die Rückfahrkamera.


    Wir buchten ein Ersatzfahrzeug was wir selbst bezahlt hätten. Auf eine Bezahlung hat das Autohaus verzichtet. Uns wurde ein Zertifikat der Mobilitätszusage übergeben.

    und wie sähe das in meinem Fall aus:

    Der Wärmetauscher der Klimaanlage wurde auf Garantie getauscht, weil das Kühlmittel immer weniger wurde.

    Welche Möglichkeit (zur Erinnerung: ich habe im Haus keine Fachjuristen inkl. KFz-Gutachter) hätte ich denn real, außer der Bitte um Kulanz, wenn der Wärmetauscher z.b. weniger als 2 Jahre nach dessen Austausch, außerhalb der Garantiezeit des Fz, wieder undicht wird?

    Nein. Weder Gewährleistungsansprüche noch Kulanzansprüche.

    Ähm, die Seite besagt zur Frage, wie es bei Arbeiten in der Gewährleistung aussieht, exakt gar nichts. Da steht nur, das Du bei Arbeiten, die Du in Auftrag gibst, einen Werkvertrag schließt und daraus Mängelrechte herleiten kannst.


    Nur gehst Du bei Sachmängeln eben keinen Werkvertrag ein, sondern machst Deine Mängelrechte aus dem Kaufvertrag geltend. Und genau deswegen gibt es auf diese Arbeiten auch keine eigenen, neuen Sachmämgelansprüche.

    so ist es.


    Wenn die Gewährleistung abgelaufen ist, besteht immer noch die Möglichkeit einen Kulanzantrag zu stellen.