Mh, ich weiß bei diesem Beispiel nicht so recht.
Das ist schon schwer, stell Dir vor, es passiert ein schwerer Unfall und das Kind mit der nachträglichen Isofixhalterung ist durch den Unfall verletzt worden.
Das findet ein Gutachter heraus, dass beim Kodiaq die Halterung nicht vorgesehen war.
Ich bin der Meinung, dass ich zunächst auch keine andere Wahl gesehen hätte, als das zu verneinen.
Es handelt sich doch eigentlich um ein extrem sicherheitsrelevantes Teil.
Ich kann euer geschildertes Problem mit Skoda Deutschland durchaus nachvollziehen (ich hoffe, dass ich mit meinem Enyaq nie in diese Bredouille komme)
Aber vielleicht wäre noch ein anderes Beispiel durchaus besser.