Beiträge von eSwimmer-77

    Das Netz hat schon Reserven. Nur halt nicht, wenn zwischen 17 und 19 Uhr alle ihre Autos an die heimischen Wallboxen klemmen, um mit 11kW eine Ladehub von 50 auf 80% zum achen, der um 22 Uhr abgeschlossen ist.

    Ich mache mir mittlerweile Gedanken um das Netz. Wir hatten hier (Raum Freiburg) gerade bereits den dritten längeren Stromausfall (mehrere Stunden) seit Weihnachten. Und die letzten beiden Male hat mein Internet-Anbieter im Nachgang auch nochmal einen Tag gebraucht, um die Häuser in unserem Wohngebiet wieder online zu bringen.


    Die Stromausfälle kann ich dank PV-Anlage mit Sprecher und Notstromversorgung gut überbrücken. Die Internetausfälle nerven aber wirklich, ich schaue mich gerade nach einer Mobilfunk-Backuplösung um (5G-Router) für unsere Fritz!Box.


    Wenn ich mit ebenfalls PV-versorgten Nachbarn spreche, bin ich der Einzige, der sich überhaupt mal mit dem Thema "netzdienliche Beladung" beschäftigt. Da ist ja dann vorprogrammiert, dass der Gesetzgeber bald wesentlich stärker regulieren wird.

    Aktuell sehe ich es eher als grösseres finanzielles Risiko, wenn nach den 4 Jahren, da plötzlich wieder alte Sachen auftauchen oder neue im Bereich Fahrwerk kommen.

    Ich stimme dir zu. Vor allem weil bei der Auflistung deiner Mängel einige weitere bekannte Probleme nicht aufgeführt sind. Klimaanlage, Dachkonsole oder Bremskraftverstärker fallen mir spontan ein. Da kannst du richtig Geld versenken.

    Alles richtig für "normale" Fahrten. Aber wenn man dann mit Anhänger oder Dachbox fährt, vielleicht in den Winterurlaub bei kalten Temperaturen und somit höherem Verbrauch...

    da ist, was die technische Entwicklung angeht, noch viel Luft nach oben.

    Mir ist nicht bekannt dass der Sturz an der Hinterachse eingestellt werden kann.

    Und was ändert die Rechtsschutzversicherung daran? Die repariert dann das Fahrzeug, oder?


    Stichwort: Recht (beidseitig) zur Nachbesserung.

    Aus eigener Erfahrung: wenn ein Brief vom Anwalt kommt, in welchem eine Frist zur Nachbesserung gesetzt wird, wird diese auch eingehalten.


    Wenn man in der falschen Werkstatt ist, wird man sonst gar nicht für voll genommen, sondern (wie hier nachzulesen ist) lediglich bis zum St. Nimmerleinstag vertröstet.