Beiträge von JSB

    Genau da ist auch mein Problem. Hätte ich damals gewusst, dass das Fahrzeug erst 2023 ( also 2 Jahre später kommt) hätte ich nicht bestellt.


    Die enorme Nachfrage ist doch zu einem großen Teil nur durch die massive Erhöhung der Prämie entstanden. Zumindest bei einem Leasing wie bei mir sind 2000euro mehr auf 2 Jahre eine enorme Summe.

    Dadurch wird es auf einen Schlag ~40% teurer...

    Und genau deswegen werde ich meinen Händler wenn es soweit kommt in Verzug setzen! Ohne die Prämie hätte ich mir nie ein Elektrofahrzeug geleast, wie viel andere sicher auch! Mal schauen ob Lindner damit durchkommt, aber ich denke die Lobbyisten der Autoindustrie werden den schon einnorden :evil: 8)

    Heute kam die Antwort von Olga


    Sehr geehrter Herr XY,


    das Auto ist jetzt voraussichtlich für KW 48/2022 geplant. Der Produktionstermin kann sowohl nach vorne als auch nach hinten verschoben werden, wenn sich die Komponentenversorgungssituation ändert. Wir danken Ihnen für Ihres Verständnis.


    Mit herzlichen Grüßen

    Mgr. OLGA KREJČÍ


    Eigentlich hatte ich auch noch gefragt wann Bestellung erfasst wurde 8) . Ich denke Skoda liest hier sicher mit und will kein Futter gegenüber dem Verkäufer liefern, falls es zum Rechtsstreit kommt! Ich hoffe die Kiste kommt noch dieses Jahr!!!

    Hallo,


    was hat die Nachfrage mit der GAP Versicherung zu tun?


    • Bei der „GAP-Deckung“ handelt es sich um eine zusätzliche Versicherungsleistung für kreditfinanzierte oder geleaste Fahrzeuge.
    • Nach einem Totalschaden oder Diebstahl des geleasten Fahrzeugs schließt die GAP-Deckung die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und den noch ausstehenden Leasing- oder Finanzierungsraten.

    …und genau so wird es in Praxis gehandhabt. Die Volkswagen Leasing bestätigt den Brutto- Listenpreis separat, ansonsten wird von Firmen die Rechnung verwendet.

    Der entsprechende Paragraph wird zwar bestimmt gleich (anders) hier zitiert, trotzdem: ich liefere seit vielen Jahren fast nur Fahrzeuge an Gewerbetreibende und kenne keinen einzigen Problemfall

    Genau so steht es in meinem Leasingvertrag. "Der Bruttopreis wird Ihnen nach Auslieferung des Fahrzeuges mitgeteilt"!

    Also das glaube ich nicht. Für das Finanzamt liegt ja dann die Gesamtberechnung des Bruttopreises aus der Bestellung zugrunde, weil das der vertraglich vereinbarte und bezahlte Preis ist, egal wann das Fahrzeug zugelassen wurde. Sonst müsste das FA ja bei jedem Fahrzeug prüfen, ob da inzwischen eine Preiserhöhung statt gefunden hat. Als Käufer/Leasingnehmer liegt einem als einziges Dokument mit Preisangabe eben die Bestellung bzw. Rechnung vor. Und bei Rechnung steht ja auch der ursprünglich vereinbarte Preis.


    Sollte ich da falsch liegen, würde mich interessieren, wo das steht, dass das FA den LP zum Zulassungszeitpunkt betrachtet.

    Schon seit Anfang 2020 müssen Fahrer eines elektrischen Firmenwagens die private Nutzung monatlich nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuern. Das sind 25 Prozent des Bruttolistenpreises. Hier greift § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz: maßgeblich ist der inländische Brutto-Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung, also einschließlich Umsatzsteuer.


    Die Bemessungsgrenze (Brutto-Listenpreis) steigt im Juni 2020 von 40.000 auf maximal 60.000 Euro, sodass auch Käufer von teureren E-Autos

    von der 0,25-Prozent-Regelprofitieren. Für teurere Geschäftswagen über 60.000 Euro wie Audi e-Tron, Mercedes EQC oder Tesla

    Model S gilt weiterhein der bereits vorher festgelegte Satz von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises.


    Dienstwagensteuer für E-Autos: Nur 0,25 Prozent für Privatnutzung
    Wer ein E-Auto als Firmenwagen fährt, spart bei der Dienstwagensteuer. Die Pauschale in Höhe von 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises gilt allerdings nicht für…
    www.firmenauto.de

    DAs ist alles korrekt, aber den meistens gehts um die Dienstwagenbesteuerung gehts um die brutto Listenpreis der 60.000€ nicht übersteigen darf und das am Tag der Erstzulassung um in den Genuss von 0,25% zu gelangen.

    Genau darum geht es auch bei mir! Mal schauen was ich am Dienstag bei meinem Verkäufer in Erfahrung bringe. Eine Preiserhöhung könnte mich dazu veranlassen meine Bestellung zu ändern, falls sich dadurch die Lieferzeit nicht ändert.

    Guten Abend,


    anbei meine Liste.


    1. Kadett D

    2. Gold II GTD

    3. Golf III 1.6

    4. Audi A4 1.9 TDI

    5. Audi A4 2.7 TDI

    6. Superb II 2.0 TDI 140 PS

    7. Superb II 2.0 TDI 170 PS

    8. Superb III 2.0 TDI 190 PS

    9. Superb III 2.0 TSI 4x4


    und Nummer 10. wird der Enyaq!