Beiträge von Laemat

    ^^ ^^
    Jedes Mal, wenn ich den Ladestecker abziehe, fallen mir Eure diesbezüglichen "Erfahrungen" mit diesem Teufelswerk 'Ladeklappe' ein, und schwupp, habe ich mit der anderen Hand schon das Türchen geschlossen...! Dank Euch kann also nichts mehr schiefgehen...! :thumbup: :thumbup:

    Gern geschehen macht 5 Euro....


    Jedes Mal!

    Zum Thema Versorgerwechsel hatte ich bei meinen Stadtwerken einmal nachgefragt und dazu folgende Antwort erhalten


    Zitat

    in vorbezeichneter Angelegenheit handelt die Stadtwerke Stralsund GmbH im Auftrag und in Vollmacht der SWS Energie GmbH.

    Für den Wechsel müssen Sie den aktuellen Vertrag bei Ihrem derzeitigen Versorger kündigen und sich die Kündigung mit dem Datum des Vertragsendes bestätigen lassen. Diese Kündigungsbestätigung müssen Sie uns dann bitte im Anschluss per E-Mail zukommen lassen und uns noch einmal mitteilen, dass Sie in der Grundversorgung aufgenommen werden möchten. In der Regel erfolgt bei einem Lieferantenwechsel erst die Aufnahme in der Ersatzversorgung und nach dem 3. Monat in der Grundversorgung. Die Aufnahme in der Grundversorgung erfolgt für 12 Monate. Nach dem 12. Monat können Sie dann auch in einen unserer günstigeren Tarife wechseln.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen auch unter der u. g. Rufnummer zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Das mag sein, wenn auf den Dokumenten vom Elektriker steht Abnahme 01.01.2023 ...dann ist das der Tag der in Betriebnahme, steht da aber 25.10.2022 ist das der Tag der in Betriebnahme.


    Wie gesagt, darüber bin ich mit meinem Solateur im Gespräch.


    Bei der Ausgangsfrage ging es eigentlich eher darum ob die Anmeldung im Marktstammdatenregister irgend eine Relevanz hat. Die Frage wurde mir ausreichend beantwortet.

    FoG das ist richtig, darüber spreche ich gerade mit meinem Solateur Ergebniss offen.


    Der gesetzliche Text aus dem EEG in Betriebnahme kennt weder die Rechnung des Solateur noch die Abnahme durch den Elektriker.


    AC und DC Montage fertig, Strom produziert = in Betriebnahme. Testbetrieb = in Betriebnahme

    In Betriebnahme ist der Zeitpunkt an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt ob zur Einspeisung oder Eigenverbrauch ist egal.


    AC und DC Montage komplett, Schalter umgelegt -> Inbetriebnahme.


    Maximal würde ich das Datum sehen, das auf den Dokumenten des Installateur steht.

    Nachdem das Jahr doch mit großen Schritten zur Neige geht, macht es doch immer mehr Sinn, die PV Anlage erst 2023 in Betrieb zu nehmen.


    Meine Anlage ist betriebsbereit (seit Oktober 22) ein Zweiwegezähler ist auch verbaut, ursprünglich hielt ich den restlichen Ablauf für eine Formalität von zwei Wochen (sagte auch der Mitarbeiter der Stadtwerke) daher habe ich die Anlage beim Marktstammdatenregister als in Betrieb gemeldet.


    Ist das irgendwie schädlich? Muss ich da nochmal gegen steuern?


    Ergänzung, gerade mal ins EEG geschaut, Anlage zählt aus technischer Sicht als in Betrieb auch wenn bisher keine Abnahme durch die Stadtwerke erfolgte.