Beiträge von Laemat

    FoG das ist richtig, darüber spreche ich gerade mit meinem Solateur Ergebniss offen.


    Der gesetzliche Text aus dem EEG in Betriebnahme kennt weder die Rechnung des Solateur noch die Abnahme durch den Elektriker.


    AC und DC Montage fertig, Strom produziert = in Betriebnahme. Testbetrieb = in Betriebnahme

    In Betriebnahme ist der Zeitpunkt an dem die Anlage erstmals Strom erzeugt ob zur Einspeisung oder Eigenverbrauch ist egal.


    AC und DC Montage komplett, Schalter umgelegt -> Inbetriebnahme.


    Maximal würde ich das Datum sehen, das auf den Dokumenten des Installateur steht.

    Nachdem das Jahr doch mit großen Schritten zur Neige geht, macht es doch immer mehr Sinn, die PV Anlage erst 2023 in Betrieb zu nehmen.


    Meine Anlage ist betriebsbereit (seit Oktober 22) ein Zweiwegezähler ist auch verbaut, ursprünglich hielt ich den restlichen Ablauf für eine Formalität von zwei Wochen (sagte auch der Mitarbeiter der Stadtwerke) daher habe ich die Anlage beim Marktstammdatenregister als in Betrieb gemeldet.


    Ist das irgendwie schädlich? Muss ich da nochmal gegen steuern?


    Ergänzung, gerade mal ins EEG geschaut, Anlage zählt aus technischer Sicht als in Betrieb auch wenn bisher keine Abnahme durch die Stadtwerke erfolgte.

    Also ganz so schwarz würde ich für die Zukunft nicht malen wollen.


    Die Taschen voll machen geht halt auch nicht unbegrenzt, weil weder Staat noch Bürger endlos Geld haben.


    Wenn beide Trocken laufen hätte sich die Wirtschaft ein kapitales Eigentor geschossen. Man muss einfach auch sagen, dass wir die letzten 15 Jahren in einem wahnsinns Wohlstand gelebt haben.


    Jetzt wird das Ganze einmal niveliert, dabei dürfen nur die Schwächsten nicht vergessen werden und dafür ist der Stadt verantwortlich, nicht um die Mittelschicht zu pampern...