Beiträge von RadAle

    Demnach wäre z.B. zu erwarten, daß die Beschleunigung bei den Idealbedingungen besser ausfällt als darunter.

    Das ist selbst bei meinem ZOE so. Mit sinkendem SOC, oder sinkender Akkutemperatur sinkt die Akkuspannung. Also sinkt mit fallendem SOC die Leistung (P=U•l). Ist bei jedem BEV mit mir bekannter Akkutechnik so. Die Frage ist nur was die Marketingabteilung des Herstellers draus macht.


    Ich finde es beim RS äußerst fair, denn mit hohem SOC unterbietet er die 0-100 Angabe regelmäßig deutlich. Wie MiSuVi schon sagt: ist alles halb so Wild.

    spacer2005 Ich vermute in welche Richtung du denkst… nachlackieren ist völlig legitim und kein Ansatz zur Wertminderung, solang einwandfrei ausgeführt. Das ist in erster Linie auch die Entscheidung des Händlers der dir ein mangelfreies Fahrzeug liefern muss. Eine „neue Haube“ kommt ja auch grundiert und wird immer individuell lackiert. Solche Schäden kommen schon mal vor. Ärgerlich für dich - das kann ich sehr gut nachvollziehen.


    Wenn es nicht nur beilackiert wird, kannst du ihm ja vorschlagen das er bei all dem Ärger auch die Innenseite mit Farbe versehen soll, dann hast du ein Unikat. 😜

    Das hängt glaub davon ab wie viele Sie bei der letzten Bestellung beim trennen geschrotet haben. 😁


    Das Logo ist wohl recht empfindlich wenn es darum geht in zwei Teile getrennt zu werden.


    Ich hab das Gefühl das sie bei mir deine Ausschussquote eingepreist haben 🤣

    immer diese Rumgemeckere und Besserwisserei.

    Jeder weiß was damit gemeint ist.

    Bullshit, keiner weiß an was du denkst wenn du irgendwelche Worthülsen benutzt.


    Auch denn du deinen Vertragspartner in Verzug setzt, „muss er dir kein Auto geben“.


    Was du ggf. einfordern kannst, steht auf der Rückseite deines Vertrags. Wenn der Händler dein Fahrzeug nicht hat, gibt es keines. Alles andere bzgl. Ersatzmobilität seitens Händler auf Basis Überschreitung ULT ist Kulanz und zu Zeiten leerer Autohäuser sehr unwahrscheinlich.


    Alle Schadenersatzansprüche müssen im Einzelfall mit den zu Grunde liegenden Vertragsmodalitäten geltend gemacht werden.


    Ob das Anwendung findet ist ein Streitfall. Wahrscheinlich steht irgendwas von 5-20% bei (leichter) Fahrlässigkeit in deinem Vertrag. Ob das zur Anwendung kommt, muss im Einzelfall geprüft werden. Überleg dir selber wie Fahrlässig der Händler agiert wenn er den Liefertermin lt. Angaben des Herstellers zum Bestellzeitpunkt nennt. Das der Hersteller dann nicht liefert ist eine ganz andere Geschichte.


    Aber bitte, jeder muss selber wissen was er tut. Und den ganz Schlauen wünsche ich einen selbstbewussten Händler der euch die Unlieferbarkeit binnen Frist erklärt. Herzlichen Glückwunsch.


    PS: wenn du das o.g. mit „muss er dir eigentlich ein Auto geben“ gemeint hast, hast du natürlich recht. 😄

    Kannst ja 6 Woche nach ULT Skoda in Verzug setzen, dann müssen sie dir ja eigentlich ein Auto geben.

    wer bitte ist denn Skoda? Meinst du damit den Hersteller des Fahrzeugs? Wenn das so ist, würde ich dich bitten in deinen Kauf- oder Leasingvertrag zu schauen mit wem du diesen Vertrag geschlossen hast.


    Das Thema hatten wir so oft, das es lästig wird und somit Zeit ist das mal deutlich zu sagen: Du hast keine Ahnung von was du redest.

    Er hat also auch keine seitliche Sensoren, was ja normalerweise bei MJ 23 Serie sein soll.

    Da bin ich anderer Meinung. Wie ich das sehe gibt es die seitlichen Sensoren und damit verbundenen Funktionen erst im MAXX Paket. Korrigiert mich wenn ich mich irre, aber so lese ich es aus dem Konfigurator.


    Wenn das so ist gibt es keinen Grund warum eine MY22 Bestellung seitliche Sensoren bekommen sollte.

    Wenn ich das richtig gelesen und verstenden habe, dann kann man ab dem Zeitpunkt des in Verzug setzen, die Kosten eines Mietwagens geltend machen.

    Geltend machen kannst du einiges, ob du etwas bekommst ist die andere Sache. Dazu gibt es hier im Forum schon Seitenweise Diskussionen.

    Es ist auf jeden Fall nicht so eindeutig wie manche hobbyjuristen es darstellen. Les deinen Vertrag, da findest du die Modalitäten sollte dem Vertragspartner Fahrlässigkeit bzw. leichte Fahrlässigkeit zu unterstellen sein. Denk aber immer daran das Škoda nicht liefert und dein Vertragspartner idR jemand anders ist. Dieser Jemand kann dir höchstens die Unlieferbarkeit der Sache erklären, wenn es ihm zu blöd wird. Dann bist du auf den Spatz angewiesen.