Wie sieht das eigentlich rechtlich aus?
Wenn ich mein Auto in die Werkstatt bringe, ist das eine aktive Handlung von mir und bei einer Reparatur / Anpassung haftet die Werkstatt hierfür. Wenn also bei dem Eingriff etwas kaputt geht, muss die Werkstatt doch auf ihre Kosten wieder reparieren. (oder?)
Wenn nun ohne meine Zustimmung/aktive Handlung der Hersteller in mein Auto eingreift, ein Update einspielt und eine Änderung vornimmt und dabei etwas kaputt geht, soll ich als Besitzer dafür haften? Das wäre doch unlogisch.
Von meinem Rechtsempfinden wäre das falsch und hierfür müsste der Hersteller haften. Aber ist das so?
Gibt es hierzu konkrete Aussage und eine rechtliche Einschätzung? Gerichtsurteile?
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Wenn der Hersteller ein Fernupdate per Software im Auto vorsieht, übernimmt er sicher die Haftung für das Gelingen. Du hast ja keinen Einfluss darauf.
Die Frage ist aber, welche Bedingungen der Hersteller für ein Software-Update an den Endkunden fordert, damit es erfolgreich durchgeführt werden kann. Hier kommt es darauf an, was passiert und inwieweit überhaupt ein reparaturbedürftiger Schaden entstanden ist - und ob dieser auch kausal im Zusammenhang mit nicht eingehaltenen Bedingungen steht. Den Nachweis muss der Hersteller liefern. Es liegt also am Hersteller, das Update-System weitestgehend abzusichern, damit Probleme gar nicht erst entstehen können (zB. Update nur im Stand usw.)
Wenn der Hersteller möchte, dass ein Update in der Werkstatt gemacht wird, dann sollte man das nicht selbst machen.
Juristisch sicher ist meine Ansicht aber nicht.