Ich habe das Fass ja nicht aufgemacht, will aber irgendwelchen Unsinn, auf den irgendwer dann vielleicht vertraut, auch nicht unwidersprochen hier stehen lassen. Und das Beweisrecht ist nun einmal elementare Grundlage eines Zivilprozesses. Da steht auch kein Richter drüber, sondern es ist sein Handwerkszeug.
Eben. Daher ist es auch richtig und wichtig, bei einer mündlichen Nebenabsprache noch einmal dem Vertragspartner eine Bestätigungsmail des besprochenen Inhalts zukommen zu lassen und sich das noch einmal zu bestätigen lassen.
Damit sind wir nämlich wieder am Anfang vom Zitat von Jirum
Denn diese Mails hätten bei Streitigkeiten schon einmal den Beweis, dass die mündliche Nebenabsprache schon einmal unbestritten wäre.
Daher ist es kein Unsinn, eine Bestätigungsmail zu schreiben mit Bitte um Bestätigung. Wie meine Frau schon sagte, kann das rechtlich sehr wohl im Sinne des Beweisrechts der ZPO relevant sein. Die einzige Frage wäre noch, ob ein Schweigen als Zustimmung zu werten ist, aber das wäre schon wieder ein Nebenkriegsschauplatz. Daher ja auch die Bitte um Bestätigung. Im Sinne des geschäftlichen Vertrauens sollte eine Bestätigung auch jederzeit möglich sein.
PS:
Lasst uns doch alle bitte diese Rechts-Diskussionen bleiben, wenn wir keine Anwälte sind. Es kommt dann letztendlich nur Quark dabei raus.