Wäre es die Schwiegermutter würde dies sehr wahrscheinlich anders ausgehen
Ok, das bedeutet umgekehrt, hier tummeln sich nur Schwiegermütter rum?? ![]()
Wäre es die Schwiegermutter würde dies sehr wahrscheinlich anders ausgehen
Ok, das bedeutet umgekehrt, hier tummeln sich nur Schwiegermütter rum?? ![]()
Beim nächsten Audio-Tontechnikthema werde ich mich auch wieder über die falsche Anwendung und Bezeichnung von Einheiten und Begriffen aufregen. ![]()
„180 Grad phasengedreht“… oder „Leistungsanpassung“ oder noch schlimmer „Ortung“ , wenn ich zB. das höre, kräuseln sich meine Nackenhaare.
Ich weiss nicht, wer das Leasing gemacht hat bei Dir, aber beim Volkswagen Leasing gibt es einen Schadenskatalog online, damit kannst Du evtl. ganz gut beurteilen, was gerechtfertigt ist und was nicht. Und daran halten die sich auch meiner Erfahrung nach.
Und dennoch versuchen Leasinggeber gerne, dem Leasingnehmer die kleinsten Mängel in Rechnung zu stellen.
Das hat System und hört auch nicht auf. Das ist ein Ärgernis weil es nicht sein muss. Es ist die Branche.
(PS: nach nahezu jedem Werkstatttermin meines momentanen Autohauses bekomme ich ein Paar Tage später einen „freundlichen“ Anruf, ich möchte die doch bitte mit der Bestpunktzahl bewerten, sollte ich danach vom Hersteller gefragt werden. Das hat auch System, man ist eben nicht an zufriedenen Kunden interessiert, sondern nur am zufriedenen Hersteller. Win-Win)
Da ist man am Ende das Geld los.
Entgelt heisst das korrekt…kommt von entgelten
Klugscheißmodus aus
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Sorry, hast recht, habe ich übersehen
Allerdings kursieren da Gerüchte die für uns nicht nachvollziehbar sind. Leasing ist abgeleitet von ausleihen gegen Entgeld.
Bitte informiere Dich vorher, bevor du so etwas schreibst, das ist nämlich falsch.
Leasing beruht juristisch Korrekt auf Miete und nicht auf Leihe.
Denn Leihe ist entgeldlos.
Glaub so viel Schmiergeld zahlt der Händler dem Prüfer nicht, dass er eine Delle mehr aufschreibt
Der muss doch erst gar nicht Schmiergeld zahlen. Das geht doch bereits viel einfacher.
Man sollte sich schon mal kritisch fragen, zu welchen Konditionen eigentlich großdimensioniert Gutachterverträge „unabhängiger“ Gutachterfirmen mit den Herstellern abgeschlossen werden. wer ist denn dann hier der Auftraggeber? Immer der, der zahlt. Die Hälfte der Summer holt er sich möglicherweise auch noch vom Kunden zurück. So läuft das doch.
BMW arbeitet zB. nur mit Dekra. Was soll nun daran unabhängig sein? Da hat Ulf007 schon recht. So viele unabhängige Gutachter gibt es gar nicht, wie es Leasingrückgaben gibt.
Am Ende gewinnt in Deutschland dann sowieso wieder die Autoindustrie. Fast jeder hier will es wohl so und duldet es wohl auch so. Deutschland einig Autoland. Anders läuft es auch nicht in den USA mit der Waffenindustrie, die gewinnt auch immer.
Es soll ganz grundsätzlich noch ehrliche Vertragspartner geben.
Auch wenn kein Folgegeschäft folgt? Die sind sehr schwer zu finden und leider merkt man das erst am Ende.
Es gibt von jedem Hersteller für jedes Modell eine Liste mit festgelegten Schadens- und Abnutzungsbildern und wie diese zu bewerten sind. Anhand solcher Listen wird normalerweise ein Leasingrückläufer bewertet und da gibt's auch kein Rumgeeiere, was Abnutzung im Rahmen des Üblichen ist und was wertmindernder Schaden ist. Daran haben sich Gutachter aller Couleur zu halten.
Es gibt also eigentlich eher nur einen Auslegungsrahmen zu Gunsten des Kunden. Deswegen würde ich im Streitfall auch einen Anwalt hinzuziehen und diesen ggf. ein zweites Wertgutachten in Auftrag geben lassen.
Daran halten sich sowohl Gutachter als auch Händler in ganz vielen Fällen nicht. Die agieren nach dem Motto: „man kann es ja mal probieren“.
Auch heute sind Gerichte immer noch gut beschäftigt wegen Problemen mit der Leasingrückgabe. Das hat sich leider noch nicht geändert.
Das ist einfach ein Problem der Branche, Weil es durch aus lukrativ für Händler sein kann. Ich würde es als Abzocke bezeichnen
Dein Beitrag ist OT und hat nichts mehr mit der Dienstwagenbesteuerung und der zugehörigen Grenze von 60.000 € zu tun.
Was hat das damit zu tun? Das Unternehmen versteuert aber über Lohn-/Gehaltsabrechnung. Den BLP gibt da ganz bestimmt nicht der Mitarbeiter selbst vor.
Doch, der Mitarbeiter entscheidet schon selbst mit, ob er mit 0,25% oder mit 0,5 % besteuert wird, weil er sein Auto über 60.000 Euro konfiguriert hat oder eben weiter darunter. Niemand wird doch gezwungen ein Auto so nah an der wichtigen 60.000er Grenze zu konfigurieren. Die erreicht man beim Enyaq nur mit extremen Ausstattungen..