Sorry, wenn das schon einmal behandelt wurde.
Für den, mMn, unwahrscheinlichen Fall eines massiven Kapazitätsverlustes des Fahrzeugakkus, sind die Angaben der nutzbaren Kapazität sehr wohl wichtig.
Auszug aus den Garantiebedingungen von VW (Skoda habe ich auf die schnelle nicht gefunden, werden aber ähnlich sein)
Zitat:
"2.
Eine Verringerung der Batteriekapazität über die Zeit ist bauteilbedingt und stellt keinen Mangel im Sinne dieser Garantie dar,
sofern dieser Wert vor Ablauf der 8 Jahre oder 160.000km, je nachdem, welches der beiden Ereignisse zuerst eintritt, nicht 70%
der nutzbaren Kapazität unterschreitet"
Eine transparente Kommunikation der Berechnungen wäre wünschenwert seitens des Herstellers.
Dies nur als Information, ohne Wertung meinerseits 