Sorry, aber das sind Nebenkriegssschauplätze, die nicht unbedingt etwas mit dem Inhalt der zivilen Streitigkeiten zu tun haben müssen.
Übrigens, für ein Einschreiben genügt lediglich, den Inhalt von einem Zeugen Gegenlesen zu lassen und dieses dann in den Brief zu stecken. Persönliches Einwerfen ist auch möglich. Ebenso kann man auch einen Vollstrecker beauftragen. Man kann es aber auch alles übertreiben.
Man kann auch völlig paranoid werden und man kann auch einfach mal gut sein lassen mit den ganzen fiesen und bösen theoretischen rechtlichen Stammtischmöglichkeiten.
Ich habe das Fass ja nicht aufgemacht, will aber irgendwelchen Unsinn, auf den irgendwer dann vielleicht vertraut, auch nicht unwidersprochen hier stehen lassen. Und das Beweisrecht ist nun einmal elementare Grundlage eines Zivilprozesses. Da steht auch kein Richter drüber, sondern es ist sein Handwerkszeug.
Und die Alternativen, die du hinsichtlich der beweisbaren Zustellung von Schriftstücken beschreibst (Bote oder Gerichtsvollzieher), sind ja auch völlig richtig. Das ändert aber nichts daran, dass Einschreiben aus besagten Gründen in der Regel wertlos sind.