So, heute Ersatzmobilität übernommen. Der Enyaq ist nunmehr avisiert für Mai 2023. Es könne sich aber auch jederzeit in jede Richtung ändern. Die Lieferung von Neubestellungen würde derzeit für Q2/24 eingeplant.
Beiträge von LUN
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Nein, aber die Hürden für die Geltendmachung eines Verzugsschadens sind so, dass kaum ein Kunde das durchzieht. Auch dann hat der Händler im Gesamtschnitt nichts zu fürchten. .
Naja, sooo hoch sind die Hürden nun auch nicht. Zumal der Händler beweisen muss, dass er den Verzug nicht zu vertreten hat und nicht anders herum. Lediglich dabei, was genau man hier als Schaden geltend machen will, sollte man sich vorher genau Gedanken machen. Dinge wie höhere Kraftstoffkosten für das Alt-Fahrzeug oder eine entgangene THG-Quote halte ich für schwierig, anders aber z.B. für notwendige Ersatzmobilität.
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Bei mir zwar leider kein Update zu neuem voraussichtlichen Produktions- und Liefertermin. Aber immerhin die Zusage vom Händler, dass die Prämie übernommen wird und außerdem ab Montag kostenlose Ersatzmobilität bereit steht.
Ergänzung: Bewegung kam in die Sache übrigens erst nach Inverzugsetzung Ende November. Der Händler teilte auch mit, dass sie sämtliche derartige Schreiben an Skoda DE weiterleiten müssen.
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Das kann schon stimmen. Du darfst aber im Vergleich nicht vergessen, dass viele ID 4 auf VW bezüglich des AutoAbos angemeldet wurden. Der ID4 und auch der ID3 ist innerhalb von 2 Wochen verfügbar. Heißt für mich, dass es schon einige auf den Stellplätzen der Händlerflotte gibt.
Die Fahrzeuge aus dem VWFS-Autoabo sind allerdings in der Regel keine Neuwagen, sondern junge Gebrauchte.
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Kurzes Update: Der ursprünglich für Q3/22 erwartete und zuletzt für 11/22 geplante 80x ist wieder aus der Planung rausgeflogen, neuer Termin nicht absehbar.
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Ein Autoabo wäre ne Option. Aber da weiß ich noch nicht, wie das mit dem geldwerten Vorteil laufen soll. Steuerberater Rückmeldung steht noch aus.
Inwiefern sollte es da einen Unterschied zum "normalen" Leasing geben? Grundlage für die Versteuerung des gwV ist immer der Bruttolistenpreis.
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Hätte ich damals doch nur den Q4 bestellt

Da sieht’s doch auch nicht besser aus. Auf seinen Q4 wartet ein Kollege schon zwei Monate länger als ich auf den Enyaq und keine Einplanung in Sicht. Lieferzeit für Neubestellungen aktuell bei 18+ Monaten.
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Hätte ich ein Recht darauf zu erfahren, wann mein Wagen letztendlich bestellt wurde?
Erst einmal nicht. Zunächst ist ja nur relevant, ob bis zum vereinbarten (unverbindlichen) Liefertermin geliefert wird. Ob der Händler das erreicht, indem er sechs Monate oder sechs Tage vorher bestellt, ist sein Problem. Spannend kann die Frage des Bestellzeitpunkts und seiner Verzögerungen jedoch werden, wenn der Händler sich zB auf höhere Gewalt berufen will.
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Sollte mich jemals ein Mahnbescheid vom Amtsgericht erreichen, versuche ich es mal mit dieser Argumentation. Dann soll das Amtgericht erstmal BEWEISEN !, dass in dem gelben Umschlag wirklich ein Mahnbescheid drin war.
Deshalb versendet das Gericht die ja auch nicht per Einschreiben, sondern stellt sie förmlich zu (zu erkennen an besagtem gelben Umschlag)

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Sorry, aber das sind Nebenkriegssschauplätze, die nicht unbedingt etwas mit dem Inhalt der zivilen Streitigkeiten zu tun haben müssen.
Übrigens, für ein Einschreiben genügt lediglich, den Inhalt von einem Zeugen Gegenlesen zu lassen und dieses dann in den Brief zu stecken. Persönliches Einwerfen ist auch möglich. Ebenso kann man auch einen Vollstrecker beauftragen. Man kann es aber auch alles übertreiben.
Man kann auch völlig paranoid werden und man kann auch einfach mal gut sein lassen mit den ganzen fiesen und bösen theoretischen rechtlichen Stammtischmöglichkeiten.

Ich habe das Fass ja nicht aufgemacht, will aber irgendwelchen Unsinn, auf den irgendwer dann vielleicht vertraut, auch nicht unwidersprochen hier stehen lassen. Und das Beweisrecht ist nun einmal elementare Grundlage eines Zivilprozesses. Da steht auch kein Richter drüber, sondern es ist sein Handwerkszeug.
Und die Alternativen, die du hinsichtlich der beweisbaren Zustellung von Schriftstücken beschreibst (Bote oder Gerichtsvollzieher), sind ja auch völlig richtig. Das ändert aber nichts daran, dass Einschreiben aus besagten Gründen in der Regel wertlos sind.