Hoffentlich die Gewinne auch immer schön dem Finanzamt gemeldet 🙃.
Fast richtig ist leider auch falsch... Mein Steuerberater hat eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eingeholt. Kurzfassung: Der Verkauf eines selbstgenutzten Gebrauchtwagens im 6-Monatszyklus fällt unter sog. private Veräußerungsgeschäfte, da es sich hierbei um einen Gegenstand des täglichen Bedarfs handelt. Etwaige Veräußerungsgewinne daraus sind steuerfrei.
Warum ist das so? Ganz einfach: Das Finanzamt will nicht, dass jemand auf die Idee kommt, etwaige Verluste beim Gebrauchtwagenverkauf, die wohl eher die Regel sind, steuerlich geltend zu machen.