Die Rechnung muss auch nicht auf den Halter lauten. Entscheidend ist:
Der Antragsteller ist ggf. berechtigt, nicht der Rechnungsempfänger. Wenn die Förderung für dieses Auto noch nicht gewährt wurde, kann sie auch jemand anderes als der Rechnungsempfänger beantragen.
Auf der Rechnung muss der Herstellerbonus und der Basispreis ausgewiesen sein. Der Rest interessiert nicht. Und die Förderung darf nicht bereits beantragt worden sein.
Ach ja. Wenn Du als Rechnungsempfänger gleich noch die Förderung beantragst, dann kannst Du das Auto erst nach 12 Monate verkaufen. Wenn also verkaufen, dann noch keine Bafa beantragen.