ein elektroauto das lädt, ist zweifelsfrei als solches erkennbar. [...] Wenn ein Verbrenner aus irgendwelchen Gründen ein E-Kennzeichen bekommt, dann darf er wohl auch dort ganz legal stehen. ist halt so...
Ein Verbrenner bekommt zum Beispiel dann ein E-Kennzeichen, wenn er auch elektrisch fahren kann UND extern geladen wird (PHEV). Wenn ein solches Auto angesteckt ist, ist dem Geist der Vorschrift ja auch gedient. Denn auch ein PHEV kann und SOLL geladen werden, um möglichst immer per Strom zu fahren (auch wenn es per Benzin fahren könnte).
Ladesäulen sind nun mal die Tankstellen der E-Fahrzeuge, egal ob die nun ein (deutsches) E-Kennzeichen haben, oder nicht.