Ich finde das Thema nicht allzu schwierig nachzuvollziehen:
Das bestellte Modelljahr definiert doch die technische Basis. Wenn der Hersteller die Befestigungslöcher eines Bauteils ändert, dann muss das ab einem bestimmten Datum gültig sein. Dieses Datum ist in der Regel der Modelljahreswechsel.
Bis dahin werden die Bauteile nach der alten Spezifikation verbaut, ab der Umstellung auf das neue Modelljahr werden die Bauteile der neuen Spezifikation verbaut. Warum? Weil evtl. auch eine Maschine umgestellt werden muss, die Schraube an der neuen Stelle reinzudrehen; nicht an der Alten.
Die Zusammenstellung der Pakete ist ein Marketing- und Verkaufsinstrument. Das hat mit der technischen Baubarkeit (häufig) nichts zu tun. Es ist eine zusätzliche Abstraktionsebene, um den logistischen Herausforderungen bei der technischen Bauteile- und Kombinationsvielfalt Herr zu werden.
Deshalb:
Die Umstellung des Modelljahres einer bestehenden Bestellung von z.B. MJ22 auf MJ23 ist ein technisches Erfordernis. Die Maschinen müssen ggf. umprogrammiert werden, um Bauteile der ab KW30 gültigen Spezifikation verbauen zu können. Mit dieser Umstellung ist das Modelljahr 22 abgeschlossen. Alles was danach gebaut wird, wird nach den neuen Spezifikationen gebaut.
Davon ist aber nicht betroffen, WAS verbaut wird. Wenn ein Canton verkauft wurde, dann kann es auch eingebaut werden. Vielleicht muss es im MJ23 anders eingebaut werden als im MJ22, aber es kann eingebaut werden.
Es gibt also keinen Grund, warum ein im MJ22 einzeln bestelltes Parken-Plus in einem MJ23 nicht eingebaut werden kann. Es gäbe auch keinen Grund, warum ein im MJ22 bestellter Seitenairbag im MJ23 nur mit DCC zusammen verbaut werden kann. Diese Kopplung ist rein kaufmännisch und nicht technisch bedingt.
Ich bleibe also bei meiner Erklärung und Begründung, dass das Modelljahr für alle noch nicht gebauten Autos zum Stichtag auf MJ23 umgestellt wird, die bestellte Zusammenstellung aber so bleibt, wie bestellt.
Es gibt ein paar wenige Ausnahmen: wenn z.B. eine im MJ23 neue Funktion des Fahrassistenzpakets - nämlich der assistierte Spurwechsel - die seitlichen Ultraschallsensoren braucht, dann kann es zu einer Zwangskopplung mit einem Parken-Paket ab MJ23 kommen. Dann wird es aber entweder ein Gratisupgrade geben, oder der Händler meldet sich, weil z.B. ab MJ23 das Fahrassistenz-Paket ohne Parken-Paket technisch nicht mehr gebaut werden kann. Diese Fälle sind aber selten, auch wennsie dann plötzlich viele Bestellungen betreffen.
Ihr könnt und müsst davon ausgehen, dass ihr bekommt, was ihr bestellt habt - lediglich nach den technischen (! nicht kaufmännischen) Spezifikationen des neuen Modelljahrs.