Wenn Dir ein Schaden durch die Nichteinhaltung des Kaufvertrages entsteht, kannst Du ihn als Schaden geltend machen.
Ist im Kaufvertrag eine Lieferung zu einem bestimmten Termin vereinbart, verursacht die Überschreitung dieses Termins üblicherweise Kosten, die als Schaden gelten können. Dass die Gerichte noch Karenzfristen einräumen und anerkennen, wird dabei meistens bereits vom Hersteller ausgenutzt. Wenn im Kaufvertrag steht, dass ein geliefertes Auto innerhalb von 4 Wochen zu bezahlen und abzunehmen ist, sollte man nicht darauf hoffen, dass der Händler auch nach 6 Monaten unbezahlter Rechnung noch kulant sein und KEINEN Schadenersatz einfordern wird. Der allerdings wird ganz gewiss seine Forderung zum Gericht tragen.
Das Problem ist in der Regel nicht, das Aufsummieren von "Schaden", sondern das Durchsetzen der Forderung. Das bedeutet nämlich ggf. den Klageweg zu beschreiten, denn Skoda wird sich da nicht von selbst bewegen. Die wenigsten Kunden ziehen das bis zum Letzten durch.