Ebenso unzutreffend ist, dass die Übermittlungsbestätigung der Mail etwas bringt. Die belegt nämlich lediglich, dass die Mail den eigenen Server verlassen hat.
Technisch ist das nicht richtig. Die Übermittlungsbestätigung belegt nicht, dass die Mail den eigenen Server verlassen hat, sondern dass der Empfänger-Server diese entgegengenommen hat. Ob sie vom Empfänger-Client abgeholt bzw. vom Empfänger gelesen wurde, bestätigt sie nicht.
Das wäre aber ja auch bei einem Einschreiben mit Rückschein genauso. Da wird auch nur bestätigt, dass jemand die Nachricht in Empfang genommen hat. Genaugenommen belegt sie auch nur, dass irgendein Umschlag in Empfang genommen wurde (wie Du ja selber schon sagtest; siehe ...).
ZitatBTW: Auch Einschreiben sind in der Regel rausgeschmissenes Geld. Nachweisen kann der Absender damit nämlich erst einmal nur, dass irgendein Schreiben beim Empfänger zugestellt wurde, aber nicht wessen Inhalt
Sollte mich jemals ein Mahnbescheid vom Amtsgericht erreichen, versuche ich es mal mit dieser Argumentation. Dann soll das Amtgericht erstmal BEWEISEN !, dass in dem gelben Umschlag wirklich ein Mahnbescheid drin war.