Das hört sich mehr danach an, dass der Händler (und Skoda) den höheren Preis vereinnahmen wollten.
Wenn keine explizite Klausel wegen der Anmeldung im Vertrag steht, dann würde ich dem Autohaus eine 24stündige Frist zur Herausgabe stellen und darauf hinweisen, dass dann Anwalts- Gerichtskosten und Schadenersatz im Raum stehen.
Das könnte eine Lösung sein. Auf so eine Diskussion ist man aber besser vorbereitet.
Bei mir steht in den Verkaufsbedingungen drin, dass Änderungen bei Rechten und Pflichten des Käufers der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers bedürfen.
Das mag ja noch Bestand haben, wenn ein anderer Käufer in den Kaufvertrag eintreten soll. Wenn aber wie bei nap der ursprüngliche Käufer das Auto auch wirklich kauft und ihn dann lediglich weitergibt, sollte Skoda keinen Einwand mehr vorbringen können.
Aber wie gesagt: auf so eine Diskussion ist man besser vorbereitet.