Beiträge von jens__k

    Ist dort auch die Generatorleistung (PV-Module) oder evtl. nur die WR-Leistung maßgeblich? Kann man diese Vorgabe evtl. durch eine Begrenzung der Leistung im WR umgehen?

    Es geht um die Generator-Leistung.

    Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind

    31. „installierte Leistung“ die elektrische Wirkleistung, die eine Anlage bei bestimmungsgemäßem Betrieb ohne zeitliche Einschränkungen unbeschadet kurzfristiger geringfügiger Abweichungen technisch erbringen kann,

    (2) Bis zum Einbau von intelligenten Messsystemen und technischen Einrichtungen im Sinne der Absätze 1 und 1a und unbeschadet weiterer Vorgaben im Zusammenhang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes müssen Betreiber von

    1. Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen und die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann, oder

    2. Anlagen und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 25 Kilowatt und höchstens 100 Kilowatt sicherstellen, dass ihre Anlagen mit technischen Einrichtungen ausgestattet sind, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung ganz oder teilweise ferngesteuert reduzieren kann.


    In wie weit ist die Fernsteuerung/Abschaltung durch den Netzbetreiber tatsächlich ein Thema?

    Ich glaube, (besonders) in Bayern ist das an sonnigen Tagen durchaus ein Thema ...

    Da hast du schon recht, aber die verschiedenen Ausrichtungen und Neigungen hast du damit immernoch nicht erfasst.

    Doch.


    Eine 10 kWp Anlage in perfekter Südausrichtung mit 40° DN kann man über den kWh/kWp Wert sehr gut mit einer 10 kWp Anlage auf dem direkt angrenzenden Nachbargrundstück mit O/W Ausrichtung und 30° DN vergleichen. Oder meinetwegen auch eine Anlage in Cuxhaven mit einer in Madrid.