Beiträge von jens__k

    Wenn sich die Anlage mal amortisiert hat, kann man aber schon fast von "umsonst" sprechen...

    Durchaus, wobei einige Kosten auch nach der Amortisation noch weiter anfallen werden, aber ich bin bei Dir.

    Abschreibung, Versteuerung, EEG auf Eigenverbrauch und der ganze Mist interessieren mich ja nicht, wurde alles abgeschafft. 😇

    Ich bin ja noch blutiger Anfänger beim Thema PV-Anlage.

    Aber wenn ich von mir aus die Anlage als Liebhaberei gegenüber dem FA betrachte, schneide ich mir ins eigene Fleisch.

    Denn (Einkommen-) steuertechnisch erwirtschaftet die Anlage kontinuierlich einen schönen kleinen Verlust, der die mein restliches Einkommen und damit meine Steuerlast reduziert.


    Im ersten Jahr des Betriebs wird durch die (bei mir: degressive) Abschreibung ein sehr hoher Verlust erzeugt. Im zweiten Jahr durch die Vorsteuererstattung beim Erwerb in Verbindung mit der weiteren Abschreibung gibt es zwar einen ordentlichen Gewinn, aber ab dem 3. Jahr werden die Verluste überwiegen.


    Von daher: Solange das FA mir mit der Anlage keine Liebhaberei unterstellt werde ich den Teufel tun, sie selbst in diese Richtung zu stupsen.

    Während ich diese Zeilen tippe lädt mein Enyaq iv80 bsw gerade an meiner Senec Wallbox-pro (kann 22kw, ist aber mit 11 kW angeschlossen) zum Nulltarif. Energiequelle ist eine 23kwp große PV-ANLAGE

    Nicht falsch verstehen ... :)


    Ich lese immer wieder von "die Sonne schreibt keine Rechnung" und "Sonnenstrom zum Nulltarif" ... Dabei wird gerne mal ausser Acht gelassen, dass die PV-Anlage sicherlich nicht durch Luft und Liebe aufs Dach gezaubert wurde und auch das Finanzamt (bei Nichtinanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung) gerne mal für jede selbst verbrauchte kWh etwas Umsatzsteuer haben möchte.


    Bei mir liegen die Kosten pro verbrauchter kWh zwischen 23,2 und 24,0 Cent.

    Berücksichtigt dabei wurden die Anschaffungskosten der Anlage verteilt auf 20 Jahre regelmäßige Nutzungsdauer, der Saldo aus Einspeisevergütung und Kosten des restlichen Netzbezugs, die Kosten für Versicherung der Anlage sowie die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch.


    Ohne meinen Batteriespeicher läge ich da bei ca. 19-20 Cent/kWh. Muss man fairerweise auch mal sagen :)

    Hat schon jemand Erfahrungen Ladetarifen mit ELE gemacht?

    Hier gibt es eine Ladeflatrate für 365€/Jahr :)

    Ich würde sagen, das ist ein Fake oder Lock Angebot.

    Der Tarifrechner führt ins Leere.


    Und wenn man mal drüber nachdenkt ... die bieten einen Tarif für 298 Euro Grundgebühr und 34,52 Ct/kWh an. Und gleichzeitig eine Flatrate für 365 Euro. Wenn man das gegenrechnet machen sie im Flat-Tarif Verlust, wenn der Kunde im Jahr (!) mehr als 194 kWh lädt ...


    Wenn sich etwas unglaublich günstig anhört ist es das meist auch ... unglaublich nämlich.

    es wird auch (noch) nicht nach Größe des Autos unterschieden.

    Beim Auto stimme ich Dir zu ... wenn Du einen eBus der Klasse M3 hast bekommst Du 12.000 Euro aus der THG Quote (zumindest bei Geld-fuer-eauto.de)

    Wenn ich es richtig verstehe dann bekommt man sogar für e-Fahrzeuge anderer (kleinerer) Klassen (z.B. Motorräder/-roller) die Quote eines "normalen" Autos ...

    Um nochmal auf den Teil mit der Einkommensteuer zurückzukommen ... hier etwas, das ich in einem anderen Forum bereits zum Besten gegeben habe ...


    Man muss auch noch berücksichtigen, dass es in dem zitierten Paragraphen um Einkünfte geht, nicht um Einnahmen.

    Einkünfte sind die Summe der Einnahmen abzüglich der entstandenen Ausgaben.


    Wenn man jetzt - um beim Beispiel aus dem Video der Kanzlei Mücke zu bleiben - z.B. pro Jahr für 10 Freundschaftwerbungen bei einem Mobilfunk-Vertrag jeweils 50 Euro (= insgesamt 500 Euro) Einnahmen erzielt, tendieren die Ausgaben, um diese Einnahmen zu generieren, eher gegen Null. Also habe ich dann 500 Euro Einkünfte, die zu versteuern sind.


    Bei Einnahmen aus der THG Quote kann ich die entstandenen Ausgaben bis maximal zur Höhe der Einnahmen anrechnen. Wenn also z.B. der Kaufpreis verteilt auf die Nutzungsdauer pro Jahr die erzielten Einnahmen übersteigt, dann liegen die zu versteuernden Einkünfte bei Null.