Kurz etwas zum Thema Begriffserklärung ...
VNB = Verteilnetzbetreiber: Das ist das Unternehmen, welches das Stromnetz in einem bestimmten Bereich betreibt. Von diesem erhält man die Einspeisevergütung für eigenerzeugten Solarstrom ausbezahlt (für Anlagen, die an das Netz des VNB angeschlossen sind). Entweder netto oder brutto (= inkl. Umsatzsteuer). Welche Netzbetreiber es gibt, kann man im Marktstammdatenregister einsehen. Anleitung wie genau findet man auf den Seiten der Bundesnetzagentur. Welcher Netzbetreiber für einen selbst zuständig ist, steht auf jeder privaten Stromrechnung, meist an der Stelle, wo die Kosten für Netzentgelte aufgeschlüsselt sind.
Grundversorger: Das ist das Unternehmen, welches in einem bestimmten Netzbereich die meisten Haushaltskunden hat. Das kann also auch mal wechseln. Herausfinden, wer der eigene Grundversorger ist, kann man am einfachsten über die Webseite des eigenen Netzbetreibers, so ist z.B. mein Netzbetreiber Westfalen Weser Netz und mein Grundversorger E.ON Energie Deutschland.
EVU = Elektrizitätsversorgungsunernehmen = Stromlieferant: Das ist das Unternehmen, mit dem man einen Vertrag zur Stromlieferung an den eigenen Haushalt abschließt bzw. abschließen kann - wer keinen solchen Vertrag abschließt wird automatisch vom Grundversorger beliefert (und zwar ohne jegliche Strom-Unterbrechung).
MSB = Messstellenbetreiber: Das ist das Unternehmen, das mit der Messung des gelieferten Stroms beauftragt ist. Diesem Unternehmen gehört also der Stromzähler. Wird z.B. eine PV-Anlage installiert und vorher war nur ein Einrichtungs-/Bezugszähler installiert, dann wird der VNB den MSB beauftragen, einen 2RZ = Zweirichtungszähler zu installieren. Für den Zähler muss der Endkunde eine jährliche Gebühr bezahlen. Bei vielen Stromlieferverträgen ist das mit inkludiert, muss aber nicht zwingend so sein.
VNB, MSB, EVU und Grundversorger kann ein und dasselbe Unternehmen sein, das muss aber nicht zwingend so sein. VNB und MSB sind sehr oft dasselbe Unternehmen, aber bei den 4 Akteuren ist ein bunter Mix zulässig.