Beiträge von jens__k

    Wenn die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit ("Stromverkauf") in 2022 liegt, dann kann man für dieses Jahr noch eine 20%ige Sonderabschreibung und die (anteilige) degressive Abschreibung steuerlich geltend machen.

    Das kann u.U. je nach persönlichem Steuersatz und Investitionskosten evtl. einen längeren Einspeisezeitraum (20 Jahre + x Monate) mehr als kompensieren.


    In die Kalkulation muss dann aber auch einfließen, dass man in der Regelbesteuerung 5 volle Kalenderjahre auch für den selbst genutzten PV-Strom Umsatzsteuer zahlen muss.

    Bei einem Kauf zum Nullsteuersatz muss man nicht den Umweg über die Regelbesteuerung gehen, sondern man kann gleich die Kleinunternehmerregelung (KUR) in Anspruch nehmen - damit würde auch die Umsatzsteuerfplicht auf den Selbstverbrauch entfallen.

    Ich dachte immer die Stadtwerke ist der örtliche Versorger?

    Der Grundversorger ist dasjenige EVU, dass in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden versorgt.

    Das sind zwar oft die örtlichen Stadtwerke, muss aber nicht zwingend so sein.


    Der eigene Netzbetreiber (VNB) wird auf der Jahresrechnung des Stromlieferanten (EVU) angegeben.

    Auf der Webseite des VNB kann man meist recherchieren, wer für einen selbst der Grundversorger ist.


    Bei mir z.B. ist der Verteilnetzbetreiber Westfalen-Weser-Netz.

    Dort findet sich hier die Info, dass die E.ON Energie Deutschland GmbH der Grundversorger ist - bis auf drei Städte, wo die Grundversorgung von Stadtwerken übernommen wird.

    Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den

    Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten.

    Es sei den, es ist ein iMSys installiert, dann wird die 70% Wirkleistungsbegrenzung auch für Bestandsanlagen > 7 kWp aufgehoben.

    Mein aktueller Wärmestrom-Vertrag bei Yello (läuft bis 31.08.2023)

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    Mein aktueller Hausstrom-Vertrag über eine Marke der Stadtwerke Dresden liegt aktuell bei 19,01 Ct/kWh bei 14,11 Euro/Monat Grundpreis.

    Leider endet die Preisbindung am 31.10.2022 (also morgen). Ich habe jedoch noch keine Information über eine etwaige Preisanpassung erhalten, also geht es erstmal so weiter wie bisher ...

    Gewartet wurde meine Anlage noch nie (IBN 01/2020), was soll da auch gewartet werden ... es gib keine beweglichen Teile.

    Auch gereinigt wurde da bisher (bis auf die natürliche Reinigung durch Regen/Schnee) nichts.


    An Versicherungen habe ich eine PV-Betreiberhaftpflicht für 62,83 Euro/Jahr und eine PV-Versicherung für 89,25 Euro/Jahr. Darin sind u.a. innere Betriebschäden an Wechselrichtern versichert, hier muss also keine Einwirkung von außen vorliegen, sondern der Leistungsfall tritt auch ein, wenn der WR "einfach kapput geht".

    Danke für die Zahlen. Aber 2022 ist ja noch nicht ganz rum. Da wird wohl leider noch einiges an Netzbezug dazukommen, so dass dein Saldo auch für 2022 noch eine kleine Lücke aufweisen könnte. 🤔

    Nein, ich habe die letzten beiden Monate 2022 anhand der bisherigen Erfahrungswerte hochgerechnet.

    Die Zahlen beziehen sich auf das komplette Jahr ... ein paar kWh / Euros Unterschied können da natürlich noch anfallen, aber im Grunde passt es so schon.


    Ohne die Hochrechnung mit Stand von gestern sieht es so aus:

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    Der 10,2 kWh Speicher hat mich 5.339 € netto inkl. SW-Freischaltcode gekostet. Abzüglich Förderung hat mich der Speicher dann 3.809 € gekostet.

    Mein Speicher ist von Januar 2020 ... ich hätte zwar eine Förderung (10%) in Anspruch nehmen können, aber dafür wäre dann die Wirkleistungsbegrenzung statt 70% bei 50% gewesen, da hatte ich mich dann doch dagegen entschieden.


    Manchmal wünsche ich mir schon ein paar kWh mehr Speicherkapazität, aber dann sage ich mir immer, Netzbezug ist keine Schande :)

    Meiner liegt bei 968 Euro/kWh, Deiner bei 373 ... das macht bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schon eine Menge aus.

    Mich würde bei den Leuten mit größeren Anlagen mal die finanzielle Jahresbilanz interessieren. Könnt ihr mit den vergüteten Überschüssen im Sommer den Netzbezug im Winter bezahlen? Falls nicht, wie groß bleibt die Lücke?

    Bitte sehr ... (2022 ist noch nicht rum, hier fand eine Erweiterung der Anlage im April von 7,245 auf 10,005 kWp statt).


    Wenn ich das Jahr 2022 hochrechne (November + Dezember anhand der Vorjahreswerte sind hier eingeflossen) komme ich in etwa auf folgende Werte.

    Für 5.100 kWh Gesamtverbrauch in 2022 werde ich bei 69% Autarkie insgesamt -103,44 Euro bezahlt (verdient) haben.

    Unterm Strich habe ich bei 14,5 MWh Verbrauch 25 Euro plus gemacht.


    Man muss natürlich im Gegenzug auch die Investitionskosten der Anlage betrachten.


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    Diese Zahlen stellen nur die Erträge und Kosten für den reinen Strombezug bzw. -erzeugung dar.


    Die steuerliche Betrachtung mit Kosten wie Abschreibung, Versicherung, usw. ist hier nicht berücksichtigt.

    Steuerlich macht die Anlage natürlich Verluste, real betrachtet durch die Vermeidung von Netzbezug rechnet es sich schon.


    Zur Info: Gesamtkosten der Anlage und Erweiterung im April 2022: netto 14.356,90 Euro + 6.200,00 Euro Batteriespeicher (6.4 kWh) = 20.556,90

    Das verteilt auf 20 Jahre Nutzungsdauer sind 1.027,85 Euro pro Jahr oder 85,65 Euro pro Monat.

    (wobei die Batterie keine 20 Jahre durchhalten wird)


    Zu den reinen Anlagenkosten kommen noch ca. 150 Euro Versicherung / Wartung pro Jahr.

    Rechne ich dann also die 1.177,85 auf 3 Jahre und schaue mir dann den Gesamtverbrauch in diesem Zeitraum (14.546 kWh) an, komme ich auf einen kWh Preis von 24,29 Ct/kWh.

    Wenn es so weiter geht, kann ich damit gut leben.