Beiträge von jens__k
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Gerade in einem anderen Forum darauf aufmerksam gemacht worden:
Neue Preise bei EnBW ab 17. Januar 2023
Neue EnBW mobility+ Ladetarife | EnBWAb 17. Januar 2023: vereinfachte Tarife für jeden Bedarf mit Preisvorteil an EnBW-Ladepunkten und neue Preise im EnBW HyperNetzwww.enbw.comBin mal gespannt, was das für den ADAC-Tarif bedeutet ...
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Der Staat zahlt ja den Ausgleich
Schon mal überlegt, wer dieser "Staat" genau ist, der da bezahlt?

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2017 gab es noch grob 12 Cent/kWh Einspeisevergütung.
Bei einer 10 kWp Anlage wären das bei 30% Eigenverbrauch grob gerechnet 10.000 kWh * 70% * 12 Ct/kWh * 20 Jahre = 16.800 Euro Einnahmen.
Wenn die Anlage jetzt in 2017 weniger als 1.680 Euro/kWp gekostet hat, wäre die Gesamtprognose positiv. Dann könnte man argumentieren, dass doch eine Gewinnerzielungsabsicht mit der Anlage besteht (= keine Liebhaberei).
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Eon sagt doch ganz klar, wie sich die EEG-Umlage so entwickelt hat (und dass sie ab 2023 wegfällt).
Der Tarif oben ist übrigens die Grundversorgung mit Wärmestrom bei mir ... ob und wohin sich der Preis erhöht, kann mir nicht mal meine Glaskugel aktuell sagen ...
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2015 [...] 4,3 kWp
Jetzt [...] 14,3 kWp
Perfekt ... dann kannst Du für die erste Anlage die 70% Wirkleistungsbegrenzung ab 01.01.2023 rausnehmen (da < 7 kWp), und für die zweite 10 kWp Anlage (da nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen) gelten eh' keine 70% mehr ...
Effektiv darfst Du also bis zum 31.12.2022 maximal 10 + (4,3 * 0,7) = 13,01 kW einspeisen, was bei einer 14,3 kWp Anlage 90,98% entspricht. Ab 2023 dann halt 100% ...
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Stella Ich glaube eher, FoG zielt mit der "Versteuerung des Eigenverbrauchs" auf die Tatsache ab, dass man in der Regelbesteuerung (mindestens 5 volle Kalenderjahre bis zum Wechsel in die KUR) für jede selbst verbrauchte kWh Umsatzsteuer abführen muss. Und hier kann man entweder pauschal 20 Ct/kWh als Bemessungsgrundlage ansetzen, oder den Nettopreis des Versorgers.
Bei der Ermittlung des Gewinns in der EÜR handelt es sich um Einkommensteuer - hat mit USt nix zu tun.
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M.W.n. kann man dann für Altanlagen unter 7kWp auch ohne iMSys die 70% rausnehmen lassen. 🤔
Vollkommen korrekt.
Aber unter 7 kWp ist vom Gesetz her kein iMSys erforderlich (jedenfalls nicht, wenn der jährliche Verbrauch unter 6 MWh liegt).
Von daher bin ich mal davon ausgegangen, das FoG eine Anlage > 7 kWp hat ...
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FoG Ein iMSys ist ein "intelligentes Mess System". Das ist eine mME ("moderne Messeinrichtung") erweitert um ein SmartMeter Gateway, das für die Datenübermittlung zum MSB (Messstellenbetreiber) da ist.
Eine mME ist ein digitaler Stromzähler (egal ob Ein-/Zweitarif oder Bezug/Einspeisung oder eine Kombination daraus). Dann gibt es noch die "alten" Ferraris Zähler mit der Drehscheibe.
Ein iMSys sammelt die Daten in 15 Minuten Abständen.
Je nach gewähltem Tarif werden diese Zählerstände dann an den MSB übermittelt. Also z.B. wirklich 4x pro Stunde oder auch nur 1x pro Stunde ... oder 1x am Tag / im Monat.
Damit kann man dann auch zeitabhängige Tarife wie z.B. Awattar oder Tibber buchen, bei denen man den Strom wirklich zum aktuell gültigen Preis bezieht (der mal sehr hoch, aber auch mal sehr niedrig sein kann).
Bei E.ON selbst gibt es auch die Möglichkeit, einen zeitbasierten Tarif zu buchen.
Was die Zählerkosten angeht (gesetzlich geregelt):
Ein konventioneller (Ferraris-) Zähler kostet 17,26 Euro pro Jahr
Eine mME kostet 20 Euro pro Jahr
Ein iMSys kostet abhängig vom vom Stromverbrauch, aber Mindestens 100 Euro pro Jahr
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FoG Du hast schon seit 2015 ein iMSys? Sehr fortschrittlich.
Dann kannst Du für Deine Bestandsanlage ja ab 01.01.2023 die 70% Wirkleistungsbegrenzung rausnehmen.
Wieviel bezahlst Du für Deinen Zähler aktuell pro Jahr?