Beiträge von jens__k

    Du kalkulierst die Strompreisbremse in Deine Planungen ein

    Du hast meinen Beitrag schon gelesen, ja?

    Selbst ohne Strompreisbremse gerechnet

    Aber Danke für Dein Feedback. Mit Kritik kann ich leben.


    Der Bonus wird oftmals erst gewährt, wenn man mindestens ein Jahr +X Kunde ist.

    Ok, das mit dem "+X" habe ich bislang noch nicht gewusst.

    Kannst Du mir da einen Anbieter nennen, bei dem das im Kleingedruckten so explizit drinsteht? Du schreibst ja selbst von "oftmals".


    Bei meinen bisherigen Anbieterwechseln in den letzten 12 Jahren war noch keiner dabei. Hier wurde immer der Vertrag aufgrund der vereinbarten Vertragslaufzeit erfüllt - und zwar von beiden Seiten.

    Dass Boni und Rabatte im 2. Vertragsjahr wegfallen, ist ja bereits vor Vertragsbeginn bekannt und berücksichtigt.

    Ich habe jetzt zum 01.01.2023 doch gewechselt (HH-Strom).


    Mein bisheriger Anbieter hatte nach Auslaufen der Preisgarantie zum 31.10.2022 den Preis zunächst bei 22,62 ct/kWh bei 169,32 Euro/a Grundgebühr bestehen gelassen.

    Dann kam die Erhöhung zum 01.01.2023 auf 33,25 ct/kWh und 230,04 Euro/a GG.


    Da bei meinem Verbrauch die Grundgebühr über 30% vom Gesamtpreis ausmacht und den kWh-Preis so auf ca. 48,6 ct/kWh hochschraubt, habe ich gewechselt.


    Der neue Anbieter verlangt zwar 55,01 ct/kWh, aber nur 113,40 Euro/a bei der Grundgebühr.

    Dann gibt es noch 130 Euro Wechselbonus und 15% Rabatt auf die Rechnung im 1. Jahr.

    Unter'm Strich zahle ich also an Grundgebühr nun 113,40 * 0,85 -130,00 = -33,61 Euro (-2,80 Euro pro Monat).

    Selbst ohne Strompreisbremse gerechnet läge ich damit knappe 60 Euro unter dem Preis meines bisherigen EVU.


    Alt: 1.500 kWh * 33,25 Ct/kWh + 230,04 = 728,79 Euro (48,59 ct/kWh)

    Neu: 1.500 kWh * 55,01 ct/kWh * 0,85 - 33,61 = 667,77 Euro (44,52 ct/kWh)


    Mit Strompreisbremse halt noch etwas weiter drunter ... je nachdem, woher der Netzbetreiber den Vergleichsverbrauch für die 80% herzaubert.


    Wechseln lohnt sich wieder ... und ja, ich hätte auch gewechselt, wenn es nur 10 Euro weniger gewesen wären.


    Die Strompreisbremse in die monatliche Excel-Auswertung einzubauen wird aber ein Krampf werden ...

    Wenn das Jahressteuergesetzt 2022 so wie nun geplant durchgeht, dann besteht die Ertragsteuerfreiheit bereits rückwirkend ab dem 01.01.2022 ... nix mehr mit Abschreibung ...


    Finanzausschuss beschließt Steuererleichterungen für kleine Photovoltaik-Anlagen
    Das Jahressteuergesetz 2022 soll bis zum Jahresende verabschiedet werden. Dann könnte die Umsatzsteuer fallen und Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt sollen…
    www.pv-magazine.de

    Hätte ich noch immer die 4.500 kWh-Verbrauch, dann würde ich auf 3.600 kWh 40 Cent zahlen und auf 900 kWh halt 50 Cent. Das wären dann 1.890 EUR oder für die 4.500 kWh dementsprechend 42 Cent.

    Exakt!


    Ich habe das aus der FAQ (übrigens eine FAQ vom BMWK!) einfach mal in Excel nachgerechnet.


    Dabei komme ich auf diese Werte, wenn der Verbrauch auf Vorjahresniveau bleibt (genau wie Du).

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    Dann habe ich mal eine Einsparung von 30% (wie in dem Beispielfall aus der FAQ angenommen) eingerechnet.

    Also statt 4.500 Verbrauch nur 3.150 Verbrauch.

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    Dann kommen ich genau auf die 675 Euro Gutschrift aus dem Beispiel.


    Verändere ich jetzt nur den Strombezugspreis für 2023 von 50 auf 80 Ct/kWh, kommen wir dazu:

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    Fazit: Je höher der Bezugspreis ist und je höher die Einsparung (was ja bei neuer PV der Fall sein wird), desto höher ist die Gutschrift.


    Glauben kann ich auch nicht, dass das so gewollt ist.

    Aber ich hab' mir das ja nicht ausgedacht!

    Wie bekomme ich Geld für Strom, den ich nicht eingekauft habe? Das verstehe ich nicht.

    Wenn Du mit der Strompreisbremse durch die Anschaffung einer PV-Anlage in 2023 sehr viel mehr Netzbezug einsparst gegenüber dem Vorjahresverbrauch (bzw. dem Verbrauch aus 2021 als Basis), dann wird das zum aktuellen Netzbezugspreis gutgeschrieben.


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    Sagen wir mal, Du hast sonst immer 4.500 kWh verbraucht.

    In 2022 zahlst Du 30 Ct/kWh, das wären 1.350 Euro (Grundgebühr lassen wir mal aussen vor).

    In 2023 steigt der Preis auf 50 Ct/kWh, aber durch die PV-Anlage inkl. Akku musst Du jetzt nur noch 1.800 kWh dazukaufen.

    Ohne Strompreisbremse würde Dich das 900 Euro kosten.


    Mit Strompreisbremse zahlst Du für maximal 80% des Vorjahresverbrauch (4.500 * 0,8 = 3.600) 40 Ct/kWh.

    Da Du aber (4.500 - 1.800) 2.700 kWh weniger verbraucht hast, als prognostiziert wurde, bekommst Du diesen Minderverbrauch zum aktuellen Preis (50 Ct/kWh) auf der Endabrechnung gutgeschrieben.

    Effektiv hast Du also für die 1.800 kWh nur 90 Euro bezahlt.


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    Nur weniger als Null geht nicht.

    Zum Thema Strompreisbremse ... so wie das Gesetz aktuell ausgelegt ist werden diejenigen einen massiven monetären Vorteil haben, die durch die Neuanschaffung einer PV-Anlage ihren (netzbezogenen) Stromverbrauch extrem senken können. Und das sogar proportional mehr, je höher der individuelle Netzbezugspreis ist.


    Anhand eines Beispiels habe ich das hier mal nachgerechnet.