Gilt für ALLE Anlagen bis 10 kW (wenn ich mich jetzt recht entsinne) generell. Egal, ob alt oder neu. Alles darüber bedarf eines Smartmeters, damit das auch frei erzeugen und einspeisen kann.
Alle ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommenen Anlagen bis 25 kWp haben keine Wirkleistungsbegrenzung.
Ab 25 kWp muss eh' ein Rundsteuerempfänger eingebaut werden.
Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp kann die 70% Wirkleistungsbegrenzung ab dem 01.01.2023 entfallen.
Über 7 kWp nur, wenn ein iMSys verbaut ist (ein reines "Smartmeter" reicht nicht aus).
(Man beachte den Unterschied zwischen intelligentem Messystem und einer modernen Messeinrichtung!)
Ab 7 kWp Erzeugeranlage muss eigentlich vom Gesetz her ein iMSys verbaut werden - das schert die Messstellenbetreiber aber herzlich wenig, sie bauen meist nur "normale" Zweirichtungszähler (als mME) ein.
Liegt aber auch darin begründet, dass momentan kaum als iMSys zertifizierte Zähler auf dem Markt verfügbar sind.