Beiträge von jens__k

    Kürze Wechselrichter mal mit WR ab und nicht WL ... das verwirrt total :)


    Es geht darum, dass du evtl. später mal einen Speicher anbinden kannst, falls die sich mal rechnen sollten.

    Wenn Du einen WR hast, der kein Hybrid ist (also Gleichstrom vom Dach nach AC konvertieren und gleichzeitig auch in einen Speicher leiten), dann musst du später für den Speicher einen eigenen, zusätzlichen WR haben.


    Mit der Wallbox hat das nix zu tun.

    Die muss auch so intelligent sein, dass sie das sog. "Überschussladen" beherrscht.

    18 x BS-400-M10HBB von der Firma Bauer (Solarmodule)

    Wie genau kommst Du auf 10 kWp?


    Bei mir sind

    18 x 400 Wp = 7.200 Wp = 7,2 kWp


    Ohne Speicher sind das 21.000 € / 7,2 kWp = 2.916 €/kWp

    Das wird ein richtiger Mercedes auf dem Dach :)


    Soweit mir bekannt ist kann ein Solaredge WR nur mit Optimierern zusammenarbeiten.

    Auch auf einem Süddach komplett ohne Verschattung werden dann (teure) Optimierer verbaut.

    Zum Thema Not-/Ersatzstrom: Damit das auch wirklich immer klappt, darf der Batteriespeicher ja niemals unter einen gewissen Füllstand fallen.


    KHProtzer hat nun 16,6 kWh Speicher. Wenn man auf alle Eventualitäten immer vorbereitet sein will (dass z.B. mal das Netz an einem Wintertag in der Nacht ausfällt), dann muss ja gewährleistet sein, dass genügens Kapazität vorhanden ist, um eine gewisse Zeit (bis die Sonne die Batterie wieder füllt) überbrückt werden kann.


    Für diesen Fall definiert man jetzt z.B., dass man immer 6,6 kWh für Notfälle zur Verfügung haben will.

    Diese Kapazität kann man dann eben nicht für den normalen Verbrauch aus der Batterie (Nacht, Wolken, ...) nutzen.

    Damit hat man dann statt 16.6 nur noch 10 kWh verfügbar. Die vorgehaltene Reserve ist totes Kaptal, da sie nur im Notfall angepackt wird.


    Das führt dann dazu, dass - obwohl in der Batterie noch 6,6 kWh drin sind - nach Verbrauch der 10 kWh über Nacht trotzdem ein teurer Netzbezug stattfinden muss so denn die Sonne nicht wieder mit dem Aufladen des Speichers begonnen hat.


    So schön es ist, als einziger in der Nachbarschaft bei einem Netzausfall noch unter Strom zu stehen ... würde sich da eine Ersatzstromlösung auf Basis eines (fossil betriebenen) Notstromgenerators nicht eher rechnen?

    Ich bin ja bei Dir und weiß, dass Heimspeicher weder wirtschaftlich noch ökologisch Sinn machen.


    Wenn die "Energiewende" wirklich gewollt wäre, dann würde der Gesetzgeber endlich mal Butter bei die Fische geben, was die Nutzung des Autoakkus zur Versorgung des Haushalts angeht (V2H). Noch besser wäre eine Kombination V2H/V2G. Bei der angepeilten Skalierung der E-Mobilität würde dies auch einen volkswirtschaftlich signifikanten Anteil haben.


    Dann müsste man nämlich nicht noch extra in stationäre Hausspeicher investieren (Geld und Material).


    Aber bis auf ein paar Pilotprojekte und leere Versprechungen ist halt dahingehen noch nichts passiert.

    Ich gehe von mindestens 10 Jahren aus, bis solche Anwendungen auf der Konsumentenebene zu einem vertretbaren Preis ankommen werden.

    Du kannst natürlich nichts dafür, dass die Netzentgelte in den Verbrauchskosten festgelegt sind.

    Das war bis vor einigen Jahren richtig, da sozusagen die Netzbelastung durch den Bezug angerechnet wurde.

    Wenn es richtig ist, die Netzbelastung über die Nutzung zu verteilen ... warum gibt es dann eine Kfz-Steuer, die für jeden gleich ist, egal wie sehr die Infrastruktur (ab-) genutzt wird?

    Warum wird das dann nicht über den Arbeitspreis (Mineralölsteuer) abgewickelt - wer viel fährt muss auch viel zum Unterhalt der genutzten Infrastruktur beitragen?

    Ich habe tatsächlich 2 Verträge abgeschlossen.

    Ok, wie gesagt, das ist eher ungewöhnlich.

    Aber in dem Fall ist halt das Leistungsdatum des einen Vertrags in 2022 (19%) und das des anderen in 2023 (0%).

    Nur dafür für 5-6 Jahre in die Regelbesteuerung wäre wahrscheinlich nicht förderlich.


    wenn du im Einzelmonat einen Durchschnittspreis um 60ct/kWh hast, dann kann doch der Gesamtdurchschnitt nicht bei 1,62€/kwH liegen.

    Jaha ... ich wollte die Spalte jetzt nicht ausblenden, weil oben drüber der Gesamtpreis und die Nutzungsdauer des Speichers stehen.

    Da werden aber die weiter rechts bereits angelegten Spalten für die Folgejahren einfach nur aufsummiert. Und da die Speicherkosten da zwar schon mit drinstehen, aber noch keine Werte für ein-/ausgespeicherte kWh werden halt die Gesamtkosten umgelegt auf die ersten paar Jahre. Der Wert 1,62 Euro/kWh ist natürlich Blödsinn.


    Sieht man auch schön, wenn man sich das Jahr 2023 anschaut:

    pasted-from-clipboard.png


    Bislang habe ich erst 11,9 kWh aus dem Speicher entnehmen können. Bei den kompletten Kosten des ganzen Jahres kostet die kWh dann halt schlappe 52,39 Euro :)

    Der Wert wird aber im Laufe des Jahres runtergehen und final erst am 31.12. feststehen.

    Wenn ich in 2020 die Gesamtkosten Speicher durch die Speicherladung teile, (835,69€ / 1729,7 kWh) komme ich auf einen Durchsnitt von 48,31 ct/kWh

    Aber ich will doch wissen, was mich die Speicherentladung in dem Jahr gekostet hat, teile also durch 1.405,2 kWh.

    Wieviel ich in den Speicher reingeladen habe interessiert mich ja nur für den Speicherverlust, den ich dann wieder bewerte als entgangene Einspeisevergütung.


    Wenn es für dich OK ist, würde ich mich freuen, wenn ich deien Exceltabelle bekäme.

    Meine Excel-Tabelle ist zugegebnermaßen etwas ... ausgeartet.

    Darin enthalten ist für jeden Monat seit 2020/01 ein Tabellenblatt, in dem die Daten für jeden Tag inkl. einem hinterlegten JPG mit dem Tageskurvenverlauf hinterlegt sind.

    Dann ein Blatt, wo diese Monatswerte aufsummiert werden.

    Dann ein Blatt, wo die Monatswerte pro Jahr aufsummiert werden.

    Die Diagramme und auch die Berechnung für den Speicher nehmen dann wieder Bezug auf das Jahres-Blatt ... baut also alles aufeinander auf.

    (und das ist noch nicht alles, was darin enthalten ist)


    Für die Freunde von bunten Bildchen:

    pasted-from-clipboard.png


    pasted-from-clipboard.png


    Aber ich kann Dir gerne meine Speicher-Berechnung so extrahieren, damit das eigenständig ist.

    Oder Du kommst mal mit Deinem 80x vorbei ... dann habe ich auch mal einen in Echt gesehen :) ... Bad Oeyhausen ist nicht so weit vom Schuss.

    Naja, der Artikel hat es sogar fast richtig wiedergegeben :)

    Zitat

    Für neue Anlagen, die ab 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird auch die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.


    Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Ältere Anlagen zwischen 7 und 25 kWp müssen dagegen auch über den Jahreswechsel hinaus die entsprechende Programmierung beibehalten.

    Für neue Anlagen (bis 25 kWp) enftällt die 70% Wirkleistungsbegrenzung bereits ab dem Inbetriebnahmedatum 15.09.2022.

    Nur für (ältere) Bestandsanlagen bis 7 kWp ist dieser Entfall auf den 1. Januar 2023 datiert.

    Ich habe z.B. KU-Regelung von Anfang an gewählt, um so wenig wie möglich mit dem FA zu tun zu haben. Habe meine Anlage demnach auch Brutto bezahlt.

    5 kWp in 2018 ... ich schätze mal 6.000 Euro netto + 1.140 Euro Umsatzsteuer.

    Bei einem Pauschalwert von 20 Ct/kWh für die ueWA sind das 3,8 Ct/kWh (bei 19%, die verwegenen 16% für 6 Monate in 2020 lassen wir mal Außen vor).

    1.140 / 3,8 * 100 = 30.000 kWh / 5 Jahre = 6.000 kWh Eigenverbrauch pro Jahr.


    Wenn Du also in den 5 Jahren Regelbesteuerung weniger als 6.000 kWh Eigenverbrauch aus der Anlage entnommen hast, wärst Du unterm Strich bei der Umsatzsteuer besser gestellt gewesen.

    Ok, dafür hätte man mit viertel- bis jährlichen Umsatzsteuermeldungen leben müssen ...


    Das ist ja genau der Grund, weshalb der Steuersatz ab 2023 auf 0% gesenkt wurde - um Menschen mit FA-Allergie die Angst vor einer PV-Anlage zu nehmen ...

    rechnet das FA als Gegenwert einen fiktiven Wert für die kWh

    Das FA rechnet da gar nichts.

    Bei der Umsatzsteuer spricht man von Selbstveranlagung. Erst wenn die ermittelten Werte für die unentgeltliche Wertabgabe nicht plausibel sind, könnte es zu einer Umsatzsteuerprüfung kommen.


    Das ist aber von FA zu FA unterschiedlich (und wahrscheinlich auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter). Manche aktzeptieren auch noch die 20 Ct/kWh als Pauschalwert.