Beiträge von jens__k

    Auch soll man unbedingt von Anrufen oder Emails absehen da dies die Umsetzung der Preisbremsen zusätzlich heraus zögert.

    Da sitzen also die Software-Entwickler, die die Preisbremse in die Abrechnung integrieren, im Frontend am Telefon und müssen zwischendurch noch Kundenfragen beantworten?!?


    Dieser Satz mit "bitte sehen Sie von Anfragen ab" ist nur zur Abwehr gedacht.

    Selbstverständlich kannst Du da auch anrufen und sagen, dass das System da bei den Abschlägen irgendwie Murks gerechnet hat und die doch bitte so nett sein sollen, den Abschlag anzupassen.


    Aufgrund Deiner Zahlen würde ich maximal zahlen:

    Gas: 13.500 x 19,4 / 100 + 200 = 2.819 / 11 = 256

    Strom: 3.500 * 44,6 / 100 + 120 = 1.681 / 10 = 168

    Zusammen also 424 statt 687 pro Monat. Tut auch noch weh, aber vielleicht nicht ganz so doll.


    Und in den 424 sind die Preisbremsen ja noch nicht berücksichtigt.


    Zur Not das Lastschriftmandat zurücknehmen und selber einen Dauerauftrag einrichten.


    Nun muss ich bei der Abrechnung nur darauf achten, dass trotzdem 12 gezahlte Abschläge und nicht nur deren 11 angerechnet werden.

    Ich habe bereits eine Gasabrechnung für 2022 bekommen.

    Die Abschläge hatte ich bereits ab September 2022 angepasst von 240 auf 360 Euro.

    Dann kam die Diskussion über diese ominöse Dezemberhilfe, wo ich dachte - Glück gehabt, dann werden mit also 360 Euro gutgeschrieben.


    Ist aber mitnichten so. Ich habe den Dezember-Abschlag ganz normal weiterbezahlt. Der wurde dann auch ganz normal als Guthaben mit berücksichtigt.


    Als Entlastungsbetrag/Soforthilfe für Dezember wurden dann brutto 202,03 angerechnet.

    Es wurde auch detailliert beschrieben, wie sich dieser Betrag zusammensetzt:

    pasted-from-clipboard.png

    (Da steht zwar, dass der Dezember-Abschlag mit 240 Euro als geleistete Zahlung aufgeführt wird, tatsächlich wurden aber wirklich die 360 Euro berücksichtigt)


    Sehr nett ist übrigens auch, dass der Entlastungsbetrag auf der Verbrauchs-Prognose basiert, nicht auf dem endgültigen Verbrauch.

    Die Prognose war wie oben geschrieben wohl 31.663 kWh. Der reale Verbrauch lag 2022 bei 42.825 kWh.

    Hätte sich die Entlastung am konkreten Verbrauch orientiert (diese Zahlen lagen ja bei der Abrechnung bereits vor), hätte das einen Betrag von 269 Euro ergeben.

    Aus welchem Grund sollte ich denn den MSB damit beauftragen, den Zähler bei mir zu wechseln?


    Das liegt doch komplett im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers. Der will ja schließlich wissen, wieviel Strom ich bezogen (oder eingespeist) habe.

    Dann kann der auch dafür sorgen, dass der MSB einen dafür geeigneten Zähler einbaut - und zwar auf Kosten des VNB.


    (MSB und VNB sind in vielen Fällen derselbe Verein - das sollen die mal schön untereinander ausmachen)


    Ok, mein MSB sieht das tatsächlich anders:

    pasted-from-clipboard.png

    Der Einbau eines (anderen) Zählers kostet den Stromkunden gar nichts, er kauft ihn ja nicht, er ist nicht sein Eigentum.

    Der Zähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers, oftmals ist das auch der Netzbetreiber, muss aber nicht so sein.


    Was der Stromkunde bezahlen muss, ist eine jährliche Miete für den Zähler.


    Es gibt

    - konventionelle Zähler (Ferraris Zähler, die mit der Drehscheibe)

    - moderne Messeinrichtungen (mME), also ein digitaler Zähler mit einem oder mehreren Zählwerken, u.U. auch Zweirichtungszähler

    - intelligente Messsysteme (iMSys), das ist eine mME erweitert um ein Smartmeter-Gateway, um die Zählerstände in 15-Minuten-Abständen zum Messstellenbetreiber funken zu können.


    Die Kosten sind gesetzlich begrenzt.


    Ein konventioneller Zähler (Drehscheibe) kostet 17,26 Euro brutto pro Jahr.

    Eine mMe darf maximal 20 Euro brutto pro Jahr kosten.

    Die Kosten eines iMSys sind abhängig von der gezählten Strommenge. Bis 10.000 kWh sind das 100 Euro brutto pro Jahr (und diese Kosten sollen in Zukunft auch auf 20 Euro gedeckelt werden, aber gesetzlich verabschiedet ist das noch nicht).


    Hier mal beispielhaft die Preise meines Grundversorgers E.ON

    pasted-from-clipboard.png


    Oft ist es bei der Installation einer PV-Anlage so, dass der Stromversorger (der ja weder mit dem Netz noch mit der Messstelle etwas zu tun hat), die in der Grundgebühr enthaltenen Kosten für den Messstellenbetrieb dem Kunden gutschreibt und dieser dann einen gesonderten Vertrag mit dem Messstellenbetreiber über die 20 Euro abschließt.


    Intelligente Messsysteme müssten eigentlich lt. MsbG bei allen Erzeugeranlagen ab 7 kWp verbaut werden - aber darum kümmern die MSB sich nicht und verbauen normale digitale Zweirichtungszähler.

    Das ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass es kaum Zähler gibt, die die (gesetzlichen) Voraussetzungen eines iMSys erfüllen.

    Mir wurde ein Produktionsdatum in KW 35/23 mitgeteilt.

    Mein 80x wurde bestellt am 08.12.2021 ... aktuell habe ich die Info bekommen, dass er wohl in KW 10/2023 produziert werden soll ... Ich schätze mal, Ende April könnte er dann beim Händler sein - kann aber auch sein, dass er nächste Woche dort auf dem Hof steht ... oder erst im Spätsommer ... ¯\_(ツ)_/¯

    Alle die am 31.12.2022 einen VLT hatten bekommen den Ausgleich

    Ich meine, das muss man so lesen: "Alle, die am 31.12.2022 einen verbindlichen Liefertermin in 2022 hatten und das Auto nicht ausgeliefert werden konnte, bekommen den Ausgleich zum verminderten Umweltbonus."


    Mache am kommenden Dienstag mal für'n Spaß eine Probefahrt in einem Coupé RS.

    Ich hatte am vergangenen Wochenende auch das Vergnügen, mal das RS Coupé 2 Tage fahren zu dürfen.

    Hat allerdings nur dazu geführt, dass die Wartezeit bis zum 80x noch unerträglicher wird :)


    Weiss jemand wie lange die Einstufung einer KFZ-Versicherung ohne aktiven Vertrag "gültig bleibt"?

    Laut meinen Versicherungsbedingungen (steht alles im Kleingedruckten haarklein aufgeführt) bleiben die SF Klassen 10 Jahre an der Person haften.

    Erst wenn in dieser Zeit kein Auto versichert wird, wird das gelöscht.


    Mein 😎 glaubt das Ersatzmobilität durchaus ein Anreiz für Skoda sein kann den Wagen früher rein zuschieben, das geht ja auch für die uns Geld.

    Ich fahren ja aktuell einen Golf GTE als Ersatzmobilität. Quasi als ausgedehnte Probefahrt, wobei beim Datumsbereich steht "bis zum: Lieferung Neuwagen".

    Kosten fallen für mich keine an.

    Seitdem ist die Einplanung meines 80x von KW 11 schonmal auf KW 10/2023 vorgeprescht.

    Ich denke mal, sehr viel wird Skoda an meinem Enyaq - so der denn irgendwann mal kommt - nicht unbedingt verdienen ...

    Gilt für ALLE Anlagen bis 10 kW (wenn ich mich jetzt recht entsinne) generell. Egal, ob alt oder neu. Alles darüber bedarf eines Smartmeters, damit das auch frei erzeugen und einspeisen kann.

    Alle ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommenen Anlagen bis 25 kWp haben keine Wirkleistungsbegrenzung.

    Ab 25 kWp muss eh' ein Rundsteuerempfänger eingebaut werden.


    Bei Bestandsanlagen bis 7 kWp kann die 70% Wirkleistungsbegrenzung ab dem 01.01.2023 entfallen.

    Über 7 kWp nur, wenn ein iMSys verbaut ist (ein reines "Smartmeter" reicht nicht aus).


    (Man beachte den Unterschied zwischen intelligentem Messystem und einer modernen Messeinrichtung!)


    Ab 7 kWp Erzeugeranlage muss eigentlich vom Gesetz her ein iMSys verbaut werden - das schert die Messstellenbetreiber aber herzlich wenig, sie bauen meist nur "normale" Zweirichtungszähler (als mME) ein.

    Liegt aber auch darin begründet, dass momentan kaum als iMSys zertifizierte Zähler auf dem Markt verfügbar sind.