Auch soll man unbedingt von Anrufen oder Emails absehen da dies die Umsetzung der Preisbremsen zusätzlich heraus zögert.
Da sitzen also die Software-Entwickler, die die Preisbremse in die Abrechnung integrieren, im Frontend am Telefon und müssen zwischendurch noch Kundenfragen beantworten?!?
Dieser Satz mit "bitte sehen Sie von Anfragen ab" ist nur zur Abwehr gedacht.
Selbstverständlich kannst Du da auch anrufen und sagen, dass das System da bei den Abschlägen irgendwie Murks gerechnet hat und die doch bitte so nett sein sollen, den Abschlag anzupassen.
Aufgrund Deiner Zahlen würde ich maximal zahlen:
Gas: 13.500 x 19,4 / 100 + 200 = 2.819 / 11 = 256
Strom: 3.500 * 44,6 / 100 + 120 = 1.681 / 10 = 168
Zusammen also 424 statt 687 pro Monat. Tut auch noch weh, aber vielleicht nicht ganz so doll.
Und in den 424 sind die Preisbremsen ja noch nicht berücksichtigt.
Zur Not das Lastschriftmandat zurücknehmen und selber einen Dauerauftrag einrichten.
Nun muss ich bei der Abrechnung nur darauf achten, dass trotzdem 12 gezahlte Abschläge und nicht nur deren 11 angerechnet werden.
Ich habe bereits eine Gasabrechnung für 2022 bekommen.
Die Abschläge hatte ich bereits ab September 2022 angepasst von 240 auf 360 Euro.
Dann kam die Diskussion über diese ominöse Dezemberhilfe, wo ich dachte - Glück gehabt, dann werden mit also 360 Euro gutgeschrieben.
Ist aber mitnichten so. Ich habe den Dezember-Abschlag ganz normal weiterbezahlt. Der wurde dann auch ganz normal als Guthaben mit berücksichtigt.
Als Entlastungsbetrag/Soforthilfe für Dezember wurden dann brutto 202,03 angerechnet.
Es wurde auch detailliert beschrieben, wie sich dieser Betrag zusammensetzt:
(Da steht zwar, dass der Dezember-Abschlag mit 240 Euro als geleistete Zahlung aufgeführt wird, tatsächlich wurden aber wirklich die 360 Euro berücksichtigt)
Sehr nett ist übrigens auch, dass der Entlastungsbetrag auf der Verbrauchs-Prognose basiert, nicht auf dem endgültigen Verbrauch.
Die Prognose war wie oben geschrieben wohl 31.663 kWh. Der reale Verbrauch lag 2022 bei 42.825 kWh.
Hätte sich die Entlastung am konkreten Verbrauch orientiert (diese Zahlen lagen ja bei der Abrechnung bereits vor), hätte das einen Betrag von 269 Euro ergeben.