Beiträge von Ulf007
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Wieso "Sponsorvertrag"
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Also zahle ich NUR für den in Frage kommenden Monat 17.99 € und zahle 36 Cent die Kilowattstunde……..
Es geht um die 36 Cent. Sind das nicht 39? Oder hast Du eben den „Spezialpreis“.
So vehement, wie Du EnBW immer verteidigst, und jetzt eben schon zum zweiten Mal von 36 Cent schreibst….
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Ich beziehe mich ausschließlich auf DC-Ladung innerhalb von Deutschland. Zahle 5,99 € Grundgebühren bei EnBW und 49 Cent für die Kilowattstunde an EnBW-Ladesäulen. Klar ist viel Geld. Kann aber Taggenau den Tariv ändern und zahle 36 Cent an den 6.000 Ladepunkten von EnBW, einhergehend mit höherer Grundgebühr.
Passt für uns, weil auf Langstrecke zu 90 % mit Anhänger unterwegs.
Also doch Sponsorvertrag mit EnBW? 36 Cent?

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….und Ford schickt wegen mangelnder E-Nachfrage die Mitarbeiter in die Kurzarbeit.
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Hat Lidl nicht überwiegend 50 kW-DC-Lader? Wenn man da den Wocheneinkauf erledigt und währenddessen lädt, sollte man damit den üblichen Bedarf für Privatfahrten durchaus decken können.
Ich kenne diverse Lidl-Parkplätze mit 11 kW AC
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Insbesondere da man auf Lidl und Aldi Parkplätzen in der Regel an die maximale Parkzeit auch beim Laden gebunden ist.
Wenn man also 4 h AC lädt, muss man jede Stunde die Parkscheibe zurücksetzen.….
Zuerst: Das „Weiterdrehen“ (oder wie Du es nennst „Zurücksetzen“) der Parkscheibe ist nicht erlaubt.
Die Zulässigkeit der Parkdauer kommt auf die Beschilderung an.
Persönlich bin ich dafür dass die Ladeplätze nur so lange genutzt werden dürfen, wie auch eingekauft (incl. Wagen wegräumen) wird.
Ist es aber mit dem E-Auto-Schild und „während des Ladevorganges“ beschildert wird es schwierig für die „Parkraumbewirtschafter“, die Höchstparkdauer der restlichen Parkplätze anzusetzen. Wäre gleichzusetzen mit einem Parkverbot in der Straße, wenn es dann gesondert beschilderte Parkplätze gibt.
Nächstes Problem wären dann die Parkplätze, auf denen „Strafzettel“ automatisiert per Kameraüberwachung erstellt werden.
Da kann dann der BEV-ler immer behaupten, er hätte geladen. Solche Fälle haben es schon geschafft, Anwälte zu beschäftigen, da die Ladeplätze genau mit „während des Ladevorganges“ beschildert waren, und für diese Plätze die Höchstparkdauer nicht separat erwähnt wurde. Das müsste dann an der Einfahrt zum Parkplatz oder an den Ladeplätzen separat gekennzeichnet werden. (z.B. max 60 min UND während des Ladevorganges.)
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Ob Du eine feste Adresse einstellst oder wechselnde Mac-Adresse lässt, ist egal.
Den Meisten hat ein vollständiges Löschen aller Verbindungen geholfen:
Zuerst CarPlay-Verbindung im Handy löschen.
WLAN des Autos im Handy löschen (blaues i antippen und „dieses Netzwerk ignorieren“)
Dann Bluetooth Verbindung im Handy löschen. (über blaues „i“)
Nun Handy aus den Bluetooth Einstellungen des Autos entfernen.
Handy neu starten (nicht zwingend nötig, schadet aber ebensowenig wie ein Infotainment-Neustart (15 sek. die Ein-/Aus-Taste „des Radios“ gedrückt halten))
Wichtig: Das Handy NICHT mit dem Hotspot des Autos manuell verbinden.
Bluetooth zwischen Auto und Handy neu verbinden. (Ist egal, ob man das vom Auto oder vom Handy aus „startet“)
Nach erfolgreicher Verbindung fragt das Handy, ob wireless CarPlay verbunden werden soll.
Und das war‘s schon.
Die manuelle Verbindung des Handys mit dem Auto-Hotspot ist nicht notwendig.
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Du musst ja nur nachfragen, was denn an dem neu eingebauten Teil im Gegensatz zum alten Teil geändert wurde. Wenn die Antwort "nix" lautet, ist es ja klar...
Und wenn die Antwort „verbessertes Teil“ ist?