Beiträge von Ulf007

    Skoda hat doch Pressewirksam schon angekündigt das der Elroq im November 2024 bei den Vertragshändlern sein soll. Zudem bin ich nicht überzeugt das die ihr Wort halten. Was soll es anzukündigen das in KW 3-4 2025 ausgeliefert wird. Bis die Fahrzeuge bei den Vertragshändler eintreffen wird es nach den bisherigen Ankündigungen eher nichts vor Ende Februar 2025. Wenn ich einen Elroq ende Februar bestelle, bekomme ich den mit 100 %ziger Sicherheit nicht in 6/25 geliefert.


    Wir haben und werden uns nach anderen Fahrzeugherstellern umsehen. Die sichern uns einen fixen Liefertermin. Das ist eine Grundvorraussetzung für uns da wir kein Zweitfahrzeug haben und nicht das Privileg Dienstfahrzeug als Ruhegeldempfänger haben.

    Wenn Du über Škoda geleast hast, kannst Du doch das Leasing bis zur Lieferung des Elroq verlängern.

    Das kann jeder Škoda-Händler veranlassen.

    Allerdings: Wollt Ihr wieder einen 60-er, wird es knapp. Denn der kommt (auch angekündigt) später.


    Den 25.1. mit einem Aussteller werden sie einhalten.

    Ob sie da schon einen zugelassen haben für eine Probefahrt? Die Händler hoffen noch…..

    Wobei bei diesem Wechsel die Probefahrt nicht zwingend nötig sein wird. Das ist ein gekürzter Enyaq. Und den kennst Du ja.

    Von November haben sie als Weltpremiere (wurde eingehalten) geschrieben. Nicht als Händlerpremiere. Da war erst von Q1/25 die Rede, dann wurde das auf den 25.1.25 festgelegt.

    Der Marktstart für den Elroq, und auch die ersten Ausstellungsfahrzeuge sind doch für Q1/25 angekündigt.

    Ein Händler, der sagt, er hätte schon einen, täuscht seine Kunden.

    ….

    Ginge natürlich auch, aber dürfte etwas "ungenauer" sein, oder im Winter anders sein als im Sommer(?).

    Auch mit genaueren Daten wäre der Wert im Winter anders als im Sommer. Selbst mit dem genauen Wert jeder einzelnen Zelle.

    Die Werte variieren doch ständig.

    Selbst innerhalb einer Fahrt. Abhängig von Akkutemperatur, Lastentnahme etc.


    Interessehalber:

    Wofür braucht man eine derart genaue Angabe wie z.B. SoH 91,341%?

    Auch im Garantiefall kann Der Wert in der Werkstatt bei der Ermittlung deutlich von dem „selbst ermittelten“ abweichen.

    Bewirtschaftung durch die Zugspitzbahn welche wiederum den Gemeindewerken Garmisch-Partenkirchen gehört,

    somit wäre das wohl ein kommunaler Parkplatz.

    Das ist eben nicht sicher.

    So etwas ist meist ausgegliedert, ebenso wie die Stadtwerke.

    Privatrechtliches Unternehmen in städtischem Eigentum.

    Ist hier in Stockach auch so. Das Parkhaus gehört den Stadtwerken, nicht der Stadt.

    Das wird sicher geklärt werden.

    Wie funktioniert das dann auf Parkplätzen mit Schrankenanlage, z.B. am Eibsee?

    Ich nehme an daß soweit noch keiner gedacht hat.

    Ist das ein kommunaler oder ein privatrechtlich bewirtschafteter Parkplatz?

    Die Regelung kann das Land ja nur für den Bereich treffen, der nicht im Privateigentum steht.