Beiträge von Ulf007

    Ja, meine ich. Die Erläuterung dazu hast Du beim Zitieren mal eben weggelassen….

    Einfach, weil es hochgradig ungerecht wäre, da Rabatte einzubeziehen. Das war auch der Grund, bei der Umweltprämie, wie sie bisher lief, einen Fixpunkt wie den Nettopreis zu nehmen. Jetzt will man zusätzlich noch berücksichtigen, dass ein Preis von oberhalb von 65‘000€ ja kaum noch mit dem Gedanken zusammenzubringen ist, die E-Mobilität in die breite Masse zu bringen. 40‘000 Netto waren da schon der richtige Ansatz, ABER: Viele Fahrzeuge (auch meines) sind in Bereiche vorgedrungen, die nicht mehr wirklich von Unterstützungsbedürftigkeit ausgehen lassen.

    Immerhin wird mir der 65‘000-er Grenze der Dienstwagenbereich mit abgedeckt.

    Und wenn es eine Preiserhöhung geben sollte bis zur Auslieferung?

    Bei den derzeitigen Lieferzeiten kann das nicht ausgeschlossen werden.

    Eine Bestellung nahe an der 60'000€-Grenze kann da schnell teuer werden.

    Für die Dienstwagenbesteuerung ist doch der Bruttolistenpreis bei Zulassung entscheidend, oder liege ich da falsch?


    haufe.de schreibt dazu: (die 1% kann man mit dem 0,25% Satz gleichsetzen)

    "Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung gilt auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen. Zum Listenpreis zählt auch die jeweils anfallende Umsatzsteuer."

    Kleines "Ladeerlebnis" mit Spareffekt mit der Powerpass-Karte:

    Habe heute an einer EnBW-Ladesäule mit Powerpass geladen.

    39,04 kWh in 35 Minuten. Nicht rekordverdächtig schnell, aber Akku war vorher noch auf 29%, Durchschnittlich 66,8 kW, in der Spitze 75 kW.

    Aussentemperatur 13 Grad, Akku nicht groß warmgefahren, eher hingerollt als gefahren.

    Kostete mit Powerpass 15,23 EUR


    An der Säule könnte man auch mit Kreditkarte "ad hoc" laden.

    6 Cent je Minute zzgl. 69 Cent je kWh. Das wären dann 29,04 €.

    Das sind dann schon Preise, wo man mit einem Diesel günstiger tankt, und mit einem Benziner (7 Liter Verbrauch angenommen) ca. preisgleich ist.

    Also ad hoc-Laden mit Kreditkarte nur, wenn keine Karte funktioniert, und man nicht mehr bis zur nächsten DC-Säule kommt.


    Mit der ADAC EnBW Karte bei 48 Cent je kWh 18,74 €

    Mit der "reinen" EnBW Karte bei 52 Cent dann 20,30 €


    Also rechnet sich ein Powerpass-Booster-ABO gegenüber ad-hoc-Ladung schon bei einer monatlichen DC-Ladung.

    Gegenüber EnBW-Karten sind es ca. 2-3 monatliche Ladungen, wobei bei der "reinen" EnBW-Karte die Grundgebühr berücksichtigt ist


    Wenn man Ionity laden kann, rechnet sich Powerpass noch eher.


    Lustig war noch der Hinweis, dass das Auto das Ladetempo vorgibt. Hier will man wohl der Unterstellung der Ladezeitverlängerung wegen 6 ct/min beim ad hoc Laden zuvorkommen.

    So generiert man Klicks und Wut auf „die Behörden“

    Bekanntes neu aufbereitet.


    Aber ich prophezeihe mal: in ein paar Jahren (und im Vergleich zu vielen „sozialen Medien“ heute schon) ist das Qualitätsjournalismus.

    Bald heißt es: Drama auf der Autobahn! Taycan-Fahrer konnte wegen Reichweite nur noch 160 fahren. Unglaublich, dass er nur deswegen 90 Sekunden zu spät zum Essen kam. Klage gegen Porsche läuft. (RTL2 berichtet live vom Tellerrand)

    Bei Elli ist das vielleicht auch so, bei den Energieunternehmen sollte das Gesetz aber so umgestrickt werden, dass die weggefallende EEG Umlage auch an den Kunden weiter gegeben wird.

    Ich bin da auch mal optimistisch, dass der Gesetzgeber Jetzt das vorschreibt, was er durch hoffen auf die Ehrlichkeit der Energieversorger bei den bisherigen Senkungsrunden nicht durchsetzen konnte. Schließlich sind das (die bisher einbehaltenen Senkungen) nicht angekündigte und nicht dem Kunden mitgeteilte Erhöhungen des Netto-Strompreises.

    Jetzt kann man diskutieren: Ist Elli ein Reseller, Energieversorger, kann man Elli den Mineralölfirmen gleichsetzen (die ja Steuersenkungen auch weitergeben müssen), oder muss jemand gegen die Ladekarten-Anbieter (Strom-Weiterverkäufer) klagen, damit sich diese die wegfallenden Abgaben nicht einverleiben dürfen.