Ja, da hast du offenbar recht.
Was ich nicht ganz verstehe:
Wenn ich an zwei unterschiedlichen 230V-Steckdosen, die jeweils mit 16A abgesichert sind, aber letztendlich auf den gleichen Leiter zugreifen, einmal einen Fön mit 2 kW und einmal einen Wasserkocher mit 3kW anschließe, hätte ich ebenfalls schon eine unzulässige Schieflast, sofern über die anderen Leiter kaum Strom fließt.
Das dürfte im EFH noch keine Probleme bereiten.
Jetzt denke diese Idee mal in ein Menschenregal (Wohnblock oder Hochhaus).