Beiträge von Ulf007

    Danke euch allen. Beim nächsten Mal stell ich mich klüger an…


    Lass jetzt aber mal die Finger von dieser Skoda Rückgabeschutz Versicherung…

    Gute Idee. Eigenes Gutachten, und immer mindestens 5cm Platz rund um's Auto. Gute Fahrt mit dem Enyaq.

    Ich habe früher schon von Problemen bei der Rückgabe an ALD gelesen. Das Beste ist - für die TE leider zu spät - Vorab ein eigenes Gutachten machen zu lassen.

    Hat bei mir damals ca. 60 EUR gekostet beim Golf VI. Das Gutachten habe ich am Tag der Rückgabe machen lassen, und dem VW-Händler vorgelegt. Daraufhin hat er den Felgenkratzer (im Gutachten mit 80 EUR bewertet - teure Felge) mit dem Gutachten verrechnet, da er dann kein Eigenes mehr machen lassen musste. Rückgabe dauerte dann keine 5 min. Auch bei den beiden folgenden BMWs bin ich mit eigenen Gutachten aufgeschlagen. Da gab es keine Diskussionen. Und so wird es beim Enyaq auch laufen, sollte ich ihn nicht übernehmen wollen / können (wenn der Preis zu hoch wird).

    dbrom99 Danke für die Klarstellung, eine Dauerleistung von 3,6 kW ist also technisch nicht machbar mit dem aktuellen Entwicklungsstand.


    Was mich wundert ist, dass so viele Elektrotechnik-Webseiten im Internet anderer Meinung sind. Haben sie nicht das gleiche Wissen wie ihr?

    Einfach mal die technischen Datenblätter der Steckdosen und Stecker anschauen.

    Sehr viele Haushaltsübliche haben sogar eine Prägung mit nur 10A.

    Teilweise werden 2000 Watt Bügeleisen mit 10A Steckern verkauft….. Weil das 16A Anschlusskabel teurer wäre. Bei Billig-Elektrogrills und -Heizlüftern habe ich das auch schon gesehen. Mit VDE-Prägung am Stecker oder VDE-Siegel auf dem Typenschild. Nennt sich dann im Feuerwehrbericht technischer Defekt….

    Und wenn die eine Prägung mit 16A haben (Steckdose und Stecker), heißt das noch lange nicht, dass sie auch dauerlastfähig sind mit 3680 Watt (16*230). Das entsprechende Datenblatt des Herstellers gibt dazu Auskunft. Auch die „in-der-Wand-Verkabelung“ sollte das können. Da hilft der Elektriker. Auf nichts Anderes sollte man sich verlassen, wenn man vorhat, ein Auto mit 3,7kW „aus der Wand“ zu laden.

    Das Gleiche gilt auch für CEE-Dosen. Da gibt es auch welche, in deren Datenblatt bei Dauerlast andere Werte wie bei Stundenlast gelten.

    Bei unbekannten Installationen würde ich (persönliche Ansicht) darauf verzichten, das Auto anzuhängen.

    Also ich habe Pech!

    leider ist es laut Garantie und Abrechnungsrichtlinien von Skoda nicht gestattet, die Abdeckung weg zu lassen oder nachträglich zu montieren.


    Wir melden uns aber umgehend sobald alles vorrätig ist.“

    Ich habe mir heute aus ErWin die Anleitung für mein Auto geladen. Da steht, extra Farblich abgesetzt, dass man die Batterieabdeckung später montieren soll.

    Und dies ist nicht fakultativ, sondern als Anweisung geschrieben:


    pasted-from-clipboard.jpg

    Das mag für dich als einzelner so machbar sein. Für Fuhrparks mit hunderten oder vielleicht sogar tausenden Fahrzeugen im Bestand ist das schlichtweg nicht darstellbar.

    Weshalb nicht? Weshalb sollte der Leasinggeber nicht in der Lage sein, für jedes einzelne Fahrzeug gesetzeskonform den BLP bei Auslieferung/EZ an den Fuhrparkmanager/die Buchhaltung zu übermitteln. Eine Rechnung wird doch auch gestellt. Und zwar individuell pro Fahrzeug.

    Der Leasinggeber begibt sich auf sehr dünnes Eis, wenn er sich nicht an die Vorgaben hält.

    Gilt für die 1%-Regelung, oder eben auch für die ermäßigte Pauschalbesteuerung für BEV unter 60‘000 EUR.:


    Bei Deubner-steuern (Webseite) steht dazu Folgendes:


    Als Listenpreis muss die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Zeitpunkt der Erstzulassung herangezogen werden. Hinzu kommen die Kosten für sämtliche Sonderausstattungen mit Ausnahme der Zulassungskosten und der Kosten für zusätzliche Winterreifen samt Felgen.


    Und auf Rückfrage bei 2 Freunden, die als Außendienstler Dienstwagen auch privat fahren, wurde das auch so bestätigt.


    @Highforest Wenn der Neuzulassungspreis bei Gebrauchten gilt, ist es unlogisch, wenn beim Neuwagen der Bestellpreis gilt, obwohl der Wagen teurer geworden ist. Das widerspricht sich.

    Frage dazu: Wieviele Preiserhöhungen gab es zwischen Bestellung und Zulassung und um / auf welchen Betrag hat sich der Preis geändert? Wenn sich da nichts geändert hat, ist es der Bestell-Listenpreis, weil der ja identisch mit dem Zulassungs-Listenpreis ist.

    Das wäre aber an der Frage des TE vorbei geantwortet.

    Derzeit gibt es wohl keinen, der voll Vorfreude in die Zukunft schauen kann.

    Ausnahme einzig die Energieerzeuger. Die verdienen sich dumm und dämlich.

    Leider ist es so, dass der Mittelstand mit recht wenig bis gar keiner staatlichen Hilfe rechnen kann.

    Die „Großen“ kommen mit der Argumentationskeule Arbeitsplätze im 5-stelligen Bereich, da fällt der Handwerksbäcker durch’s Raster…


    Wenn Du Tabo eine Lösung für dieses Dilemma hast, dann her damit.


    Ein „Befreiungsschlag“ durch mit der Gießkanne verteilte Gelder kann es auch nicht sein, da landet auch das Meiste bei den Großen, die es oftmals nicht wirklich benötigen.