Ich glaube eher, das wird im Fahrzeug hinterlegt und mit der Schlüssel-ID verknüpft. Wozu sollte dafür Speicherplatz im Schlüssel genutzt werden? Das macht keinen Sinn Der Schlüssel ist doch fahrzeuggebunden.
Auf dem Schlüssel gespeichert, wieso?
Ich glaube eher, das wird im Fahrzeug hinterlegt und mit der Schlüssel-ID verknüpft. Wozu sollte dafür Speicherplatz im Schlüssel genutzt werden? Das macht keinen Sinn Der Schlüssel ist doch fahrzeuggebunden.
Auf dem Schlüssel gespeichert, wieso?
Die Frage ist: Hat diese Anweisung irgendwer um sie dem Werkstattmeister vorzulegen?
Siehe Beitrag #3959 hier im Thread
BTSV1980 hab am 19.08.2022……..
b) solltest du in erwin sehen dass es doch schon aktiv ist dann hat dein Händler schlicht gelogen, da würde ich mir überlegen ob du nicht für das Update die Werkstatt wechselst wenn das möglich ist.
…
Gelogen kann man erst sagen, wenn man weiß, was „neulich“ ist, und ob zu DIESEM Zeitpunkt das Fahrzeug schon freigeschalten war. Wir sind erst 12 Tage nach der offiziellen Freischaltung.
Klingt nach thermisch bedingten Verspannungen. Hatte ich noch nicht.
Es ist trotzdem Betrug an der Allgemeinheit. Auch wenn das Versicherungsrecht dies möglich macht. Da wird Geld für Leistungen kassiert, die nicht erbracht werden.
Und eben das Beispiel mit dem Stoßfänger, der neu gemacht werden „muss“, dann wird aber nur drübergeduscht, dass es nicht auffällt, Dem Käufer wird dann maximal etwas von einem kaum sichtbaren Kratzer erzählt. Das soll in Ordnung sein?
Ich habe da eine andere Einstellung dazu. Ich gehe ehrlich mit den Vertragspartnern um, und verlange das dann auch von diesen.
… Du willst ja bei einem Schaden auch nicht dass die gegnerische Versicherung dir einfach die billigste Smart Repair andreht, sondern den Schaden bestmöglichst behoben haben.
…
Das sehe ich anders. Eine zeitwertgerechte Reparatur reicht mir aus. Und wenn das eben die SmartRepair ist, dann ist es gut. Ich denke da auch an den Materialverbrauch und die Kosten. (Heute sagt man ja so schön Ressourcenschonung.)
Und ob das Fahrzeug dann tatsächlich repariert wird oder nicht, dass ist ebenfalls die Entscheidung des Leasinggebers. So läuft nunmal das Geschäft. Wenn sich jmd findet, der das Fzg mit den Schäden nimmt, dann werden die logischerweise nicht behoben.
Wenn der Leasinggeber die in Abzug gebrachten Reparaturen NICHT macht, dann ist das zumindest Betrug. Er kassiert für eine Leistung, die er nicht erbringt.
So läuft nunmal das Geschäft bedeutet, dass Du diese Praxis akzeptierst. Und damit
Ich versteh die Jammerei nicht.
Ich hab tagtäglich mit Leasingrückgaben zu tun. Und klar gibt es da auch mal Gutachten bei dem man nochmal über den ein oder anderen aufgeschriebenen Punkt sprechen muss. Probleme hatte ich dabei noch nie.
irgendwie Teil dieses Systems bist.
Zahlen muss das dann oftmals die Allgemeinheit, weil größere Schäden über die Kasko abgerechnet (Scheiben Teilkasko), dann aber nicht repariert werden. Und eine Frontscheibe beim 5-er BMW kostete meine Teilkasko nach einem heftigen Steinschlag ca. 2600 EUR, das sind heute Summen, da kann man nicht einfach sagen, so ist das nunmal…..
Wenn man sich die Beitragshistorie von neuling so anschaut, ist er letztes Jahr im August losgefahren, und jetzt meldet er sich zurück….
Bitte informiere Dich vorher, bevor du so etwas schreibst, das ist nämlich falsch.
Leasing beruht juristisch Korrekt auf Miete und nicht auf Leihe.
Denn Leihe ist endgeldlos.
Da ist man am Ende das Geld los.
Entgelt heisst das korrekt…kommt von entgelten
Klugscheißmodus aus
![]()
Glaub so viel Schmiergeld zahlt der Händler dem Prüfer nicht, dass er eine Delle mehr aufschreibt
Abhängigkeiten entstehen meist nicht durch Schmiergeld. Beiträge dazu auch gelesen?
Es geht auch nicht um die Delle mehr, sondern um die 1000 EUR für einen etwas tiefer verkratzten Stoßfänger („das muss neu“), den man mit Smartrepair für 150 reparieren kann. Oder die Felge, die man polieren kann, statt neu zu kaufen. Die Einkaufswagen-Macke in der Tür, die zwar wertmindernd berechnet wird, aber einfach drin bleibt. Ebenso die vermeintlich „sandgestrahlte Frontscheibe“, mit der das Auto dann später weiterverkauft wird, weil es dann plötzlich nur noch 2 winzige Steinschläge außerhalb des HU-relevanten Sichtbereiches sind. Oder der nicht mehr reparable Lack wegen „eingebranntem Vogeldreck“, der dann nach der Politur aussieht, wie neu.
Oftmals werden diese Reparaturen dann so billig wie möglich erledigt, und der Leasing-Rückgeber muss die teuren Kosten aus dem Gutachten tragen. Einen Instandsetzungsnachweis bekommt der nämlich nicht. Und prüfen kann er es auch nicht, ob die Instandsetzungen so erfolgen, wie sie berechnet werden.
Es soll auch Händler geben die ihre Gutachten einfach gleich von einem unabhängigen Gutachter machen lassen.
Wie unabhängig ist ein Gutachter, der regelmäßig (Es gibt weit mehr Leasing-Rückgaben bei einem Händler, als es Gutachter gibt.) Aufträge vom gleichen Händler (oder der Leasingfirma) bekommt? Soll keine Unterstellung sein, aber der reale Alltag beweist das immer wieder deutlich. Und dass so oft Leasing-Streitigkeiten vor Gericht landen, spricht auch nicht für eine wirkliche Unabhängigkeit.
Wenn der Gutachter jede Woche 2, 3, 5 oder mehr Aufträge vom Händler bekommt, wird er es sich gut überlegen, die Gutachten nicht händlerfreundlich zu gestalten. Schließlich kann der Händler den Gutachter wechseln. Und dann ist Umsatz beim Gutachter weg….
Da muss nicht einmal tatsächliche Einflussnahme im Spiel sein. Als Auftragnehmer regelmäßiger Aufträge ist der Gutachter in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis.