War bei mir bei der Netze-BW absolut unkritisch. Da gibt es ein Online-Formular. Da schreibt man, wenn ich mich recht erinnere, nur Hersteller und Typ der WB rein und die Installationsadresse. Nach ein paar Tagen kam eine E-Mail zurück: "alles klar, leg los". Und das war's. Andere EVUs bestehen wohl darauf das der Elektriker die Meldung macht. Aber das dürfen sie wohl eigentlich nicht verlangen.
Bei NetzeBW eine 11kW-WB zu melden, funktioniert problemlos.
22kW stimmen sie heute kaum noch zu, ich hatte 2020 noch das Glück, in Planung von 2 BEV sogar 2 WB mit 22kW genehmigt zu bekommen. Unser Hausanschluss ist aber -aus welchem Grund auch immer- stark genug dimensioniert, und es war bei Planung unsrer Straße eine Verlängerung angedacht, deshalb sind eher „dicke“ Leitungen drin. Die Verlängerung kam und kommt dann doch nicht.
Wobei ich bis heute nur einmal testweise zwei Autos (die eigene und eine geliehene ZOE) gleichzeitig geladen habe, um das Lastmanagement der Boxen zu testen (ob es funkioniert). Damals war es eher die Idee: Der Elektriker kommt sowieso, und der geringe Mehrpreis für die Montage der 2. Box fällt auch nicht mehr ins Gewicht. Die Boxen selber waren auch bezahlbar. (Da gab es noch keine Förderung, und 22kW wurden ohnehin nicht gefördert.) Damals dachte ich „haben ist besser als brauchen, man weiß nicht, wohin der Weg führt.“ Heute würde ich keine 2 WB mehr einbauen lassen.
Es kann aber durchaus sein, dass mich NetzeBW irgendwann „drosselt“. Das Recht haben sie ja. Nennt sich Nachrüstung einer netzdienlichen Steuerung.