Die Bedingungen für die Garantie legt eben der Garantiegeber fest.
Sollte man genau zum Inspektionstermin keine Möglichkeit haben, und man hat kein schriftliches „OK“ für die „Überziehung“, dann einfach vorziehen, den Termin. Auf ein Autoleben gerechnet verliert man doch nichts. Einzig bei 48 Monaten Leasing könnte man rein theoretisch eine Inspektion sparen. Theoretisch. Das wird sicherlich im Leasingvertrag drinstehen, dass alle Termine einzuhalten und vom Kunden zu zahlen sind. (Habe dahingehend den Leasingvertrag noch nicht durchsucht, gehe aber davon aus.)
Auf keinen Fall sollte man sich auf die telefonische Aussage „da passiert nichts“ von der Telefonzentrale der Werkstatt verlassen.