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Der größte Trittbrettfahrer ist der ADAC. Er schmeichelt sich ein und lässt ANDERE für sich arbeiten. Das mag vorab verlockend sein noch mehr Verbrennerfahrer zur E-Mobilität zu bringen. Aus der Sicht der Ladesäulenbetreiber sieht es anderst aus. Die tun etwas und andere ziehen den Nutzen in barer Münse ohne hohen Investionskosten.
Wer Sorge hat das ein Ladesäulenbetreiber eine Monopolstellung hat, gibt es Regelungen das es unterbunden wird
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Dieser „Trittbrettfahrer“ war EnBW sehr recht, um sein Angebot bekannt zu machen. Und Geld verdient haben sie obendrein auch noch, indem der ADAC „Strom“ für EnBW verkauft hat. Die ADAC-Mitglieder hätten durchaus auch einen Ionity-Vertrag abschließen können, wurden aber mit guten Preisen zu EnBW gelockt.
EnBW war nie gezwungen worden, eine Kooperation mit dem ADAC einzugehen. Das Geschäft beruhte auf gegenseitigen Interessen.
UND: EnBW verkauft in Regionen, in denen sie nicht selbst produzieren auch den Strom, den andere produzieren. Auch da ist EnBW „Trittbrettfahrer“. Nutzt die von anderen getätigten Investitionen.
Am „Haushaltsstrommarkt“ und bei der Telekommunikation funktioniert es doch seit Jahrzehnten auch so. Beide Seiten verdienen etwas daran. Der „Investor“ hat ein Interesse, über Vermittler sein Produkt zu verkaufen. Ohne dieses „Ausnutzen“ könnte EnBW außerhalb des Bereiches von NetzeBW keine Wattstunde Energie verkaufen. Und selbst innerhalb des EnBW-Bereiches nutzt EnBW Fremdnetze, die z.B. Stadtwerken gehören, und verkauft dort seinen Strom über Vermittler. Ist also selbst „daheim“ „Trittbrettfahrer“.
Deine diesbezügliche Ausführung halte ich für Unsinn.
EnBW hat lediglich mit dem Gewinn, den es aus dem Energieverkauf von „Nicht-Mobilitäts-Strom“ gemacht hat und macht, die Ladesäulen gebaut. Sie waren lediglich diejenigen, die als erste richtig viel Geld in der Fläche in die Hand genommen haben. Ionity hat sich auf die Autobahnen beschränkt. Und da hat EnBW seine Chance gewittert, bevor Ionity auch in die Fläche geht.
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Es gibt keine Regelung, die sagt: „Ein Anbieter darf nicht zu groß werden.“ das überlässt man dem Markt und dann greift (theoretisch) irgendwann das Kartellamt ein. Und das auch nur, wenn man Absprachen unter den Anbietern nachweisen kann. Wenn es da Regelungen gäbe, hätte ja schon die Kooperation mit dem ADAC unterbunden werden müssen, da EnBW dadurch zu groß wurde, und unter fremdem Namen Marktanteile abgegriffen hat.
Oder wo steht, dass keiner einen bestimmten Marktanteil überschreiten darf?
Dieses deutsche Kartellrecht, wie gut das funktioniert, sieht man ja immer wieder. Seit wievielen Jahrzehnten gelingt es nicht, die unheilige Parallelität beim Spritpreis-Jojo zu unterbinden?
Selbst massive Strafen z.B. bei Zementpreis-Absprachen etc. sind doch eingepreist. Und die Kartellverfahren dauern auch Jahrzehnte. Derartige Regelungen, wie Du sie oben in den Raum wirfst, gibt es nicht.