Dann kürze doch mal. Bei Neubau oder großen Renovierungen muss die Leitungsinfrastruktur gelegt werden. Mehr nicht. Also eine „Stegleitung“ (Abzweige werden nach Bedarf eingebaut) in der Tiefgarage reicht grundsätzlich aus. Das Gesetz sagt nicht, 6 (oder 2,5 bei kurzen Wegen) Quadratmillimeter vom Stellplatz bis zu Deinem Zähler.
Übrigens nur die Leitungen. Keine Wallbox. Die Kosten dafür trägt dann der Nutzer. Also Du. Und im MFH mit „Stegleitung“ dann eine lastmanagementfähige Gesamtlösung. Die auch nicht Du als „Erster“ Nutzer festlegst. Und dann ist es auch nix mit dem eigenen Stromtarif, sondern ein Dienstleister berechnet Dir den Strom.
Was dann deutlich mehr kostet, als ein einfacher Ladeziegel.
Und das sagt nichts darüber aus, was Du dann über diese Leitungen „ziehen“ kannst, wenn der Netzanschluss das nicht hergibt.
Das ist schon bewusst ziemlich weich geschrieben.
Wo ist denn da der Mangel, wegen dem Du kürzen willst? Altbau: Selber kümmern. Neubau: Eine Leitung muss liegen. Fertig.
Es reichen sogar Leerrohe oder Kabelträger etc. als Leitungsinfrastruktur. Steht so im Gesetz. Es steht auch drin, dass eine „Laderegelung“ möglich sein muss. Und ein Lastmanagement über mehrere Einzelzähler ist durchaus herausfordernd. (Aber nicht unmöglich, nur aufwändig). Da die Gesamtlast des Gebäudeanschlusses auch maßgebend ist.
Und die Bußgelder bei Nicht-Wohngebäuden werden dann vor Gericht verhandelt, wenn sich der Parkplatz-Betreiber zwar bemüht, aber der Netzbetreiber nicht mitspielt.
Das ist für den Bestand bis zum 1.1.25 niemals flächendeckend realisierbar. Auch nicht nur eine Ladesäule. Und damit dürfte das Bußgeld recht schnell kassiert werden vom Gericht.
Aber wir sollte wieder zurückkehren zu den nötigen Ladeapps und Karten.