Beiträge von Ulf007

    Dann kürze doch mal. Bei Neubau oder großen Renovierungen muss die Leitungsinfrastruktur gelegt werden. Mehr nicht. Also eine „Stegleitung“ (Abzweige werden nach Bedarf eingebaut) in der Tiefgarage reicht grundsätzlich aus. Das Gesetz sagt nicht, 6 (oder 2,5 bei kurzen Wegen) Quadratmillimeter vom Stellplatz bis zu Deinem Zähler.

    Übrigens nur die Leitungen. Keine Wallbox. Die Kosten dafür trägt dann der Nutzer. Also Du. Und im MFH mit „Stegleitung“ dann eine lastmanagementfähige Gesamtlösung. Die auch nicht Du als „Erster“ Nutzer festlegst. Und dann ist es auch nix mit dem eigenen Stromtarif, sondern ein Dienstleister berechnet Dir den Strom.

    Was dann deutlich mehr kostet, als ein einfacher Ladeziegel.

    Und das sagt nichts darüber aus, was Du dann über diese Leitungen „ziehen“ kannst, wenn der Netzanschluss das nicht hergibt.

    Das ist schon bewusst ziemlich weich geschrieben.

    Wo ist denn da der Mangel, wegen dem Du kürzen willst? Altbau: Selber kümmern. Neubau: Eine Leitung muss liegen. Fertig.

    Es reichen sogar Leerrohe oder Kabelträger etc. als Leitungsinfrastruktur. Steht so im Gesetz. Es steht auch drin, dass eine „Laderegelung“ möglich sein muss. Und ein Lastmanagement über mehrere Einzelzähler ist durchaus herausfordernd. (Aber nicht unmöglich, nur aufwändig). Da die Gesamtlast des Gebäudeanschlusses auch maßgebend ist.


    Und die Bußgelder bei Nicht-Wohngebäuden werden dann vor Gericht verhandelt, wenn sich der Parkplatz-Betreiber zwar bemüht, aber der Netzbetreiber nicht mitspielt.

    Das ist für den Bestand bis zum 1.1.25 niemals flächendeckend realisierbar. Auch nicht nur eine Ladesäule. Und damit dürfte das Bußgeld recht schnell kassiert werden vom Gericht.



    Aber wir sollte wieder zurückkehren zu den nötigen Ladeapps und Karten.

    Wo stehen da Bußgelder, oder das Recht, Preisdifferenzen einzufordern?

    Da sagt Dir dann der Vermieter (obwohl Du oben von Nicht-Wohngebäuden sprichst): „Bei mir würde der Strom 1,50 je kWh kosten. Dann bekommt er also Geld von Dir, wenn Du günstiger lädst, nicht bei ihm?


    Bei neuem Wohngebäuden wird die Leitung gelgt, und gut ist. Der Rest ist Sache des Nutzers. Nicht des Vermieters.


    Ladepunkte sind ja kaum vorgeschrieben (1 Ladepunkt ab einer gewissen Größe), nur die Leitungsinfrastruktur.

    Und es wird Übergangsfristen geben, die dann gestreckt werden wegen Netzausbau etc…

    Es gibt nämlich auch Firmen, die wollen Ladesäulen aufbauen (oder die vorhandenen erweitern), und der Netzbetreiber zeigt denen eine lange Nase: In den nächsten 5 Jahren können wir Dir keine zusätzlichen 200 kW für Deine geplanten 30 Ladepunkte bereitstellen. Dann musst Du Deine Maschinenhallen drosseln….

    Und da nutzt es auch nichts, wenn es da irgendwo eine Vorschrift, ein Gesetz oder sonstwas gibt.

    Die Realität sieht leider anders aus. Viele Industriegebiete sind lastmäßig an der Grenze. Dann kommt noch ein (oder zwei) HPC am Baumarkt dazu, und das war‘s dann für die Pläne der ansässigen Firmen. Und diese Belastungsgrenzen kann man skalieren: Industriegebiet-Stadt-Region.

    So viele Firmen gibt es gar nicht, die in kurzer Zeit diesen Engpass lösen können.


    Gesetze kann man in Wolkenkuckucksheim erlassen, Strafkataloge erstellen etc. Löst das den Engpass beim Ausbau des Verteil- und Versorgungsnetzes?

    Wer soll die ganzen Straßen aufreißen, um da Netzkapazität zu schaffen? Die Firmen drehen nicht Däumchen, und warten auf Aufträge. Die sind über Monate und Jahre ausgebucht.


    Bei uns hat ein LKW im Frühjahr den Straßenverteiler zerlegt. 2 von 3 Phasen tot. Zum Glück unsere „Kühlschrank- und EDV-Phase“ nicht :) . Der Energieversorger brauchte 3 Tage für eine Notfallreparatur, und 8 oder 9 Wochen, um den Verteiler zu erneuern.

    Ein Wohnugsbauunternehmer kann nicht mal eben so zum Tiefbauer werden, und Kabel versenken.


    Das schöne Gesetz nutzt einem also heute und die nächsten 3-5 Jahren genau gar nichts.

    Mit dem Elroq wird das Auto von Skoda wohl auch neu erfunden ! Habe ich schon mal besessen , als Karoq , tolles Auto , hätte es ihn als E- Auto vor 3 Jahren gegeben , ich hätte sofort zugegriffen ! :) Gruß

    Ich auch.

    Aber meine update-Odyssee lässt mich an meinem Elroq-Wunsch als Nachfolger doch zweifeln.

    Zumal das Auto meiner Frau (#1) mir immer besser gefällt. Und für uns Zwei groß genug ist.

    Da muss Škoda beim Elroq-Preis einen großen Abstand zum Enyaq lassen, sonst wird es kein Škoda mehr. Etwas mehr lasse ich mir gefallen, sobald die Leasingraten mehr als 100€ Differenz haben (bei gleicher Ausstattung), ist der Drops gelutscht.

    Gemeint ist sicher: Vom Besitzer für den Ausleihenden per App öffnen, und der kann dann mit dem Schlüssel fahren.


    Funktioniert sicher, wenn dann der Besitzer per App wieder verschließt. (Weil mit dem folierten Schlüssel im Auto - wie will der Leihende dann von außen wieder verriegeln?)


    Da kommt irgenwann (ME 9.0??) sicher etwas in Richtung CarKey, wo man den „Schlüssel“ per App weitergibt, also ganz ohne Schlüssel fahren kann.


    Die aktuellen Smart kann man zumindest schon mal ohne Schlüssel, nur mit der App öffnen, fahren, und verschließen. (Allerdings noch als „Beta“) Die „Weitergabe“ habe ich noch nicht getestet.

    Dafür muss der Leihende die Smart-App mit verifiziertem Konto haben.


    Das ist eine nette Spielerei, da die Autos nur noch mit einem Schlüssel geliefert werden, der Zweite kostet extra.

    Hab aus Spaß mal meiner Frau das Auto umgeparkt. Nur 3 Parkplätze weiter, in der Firma. War lustig, wie sie dann an sich selbst zweifelte.

    Schwierig, weil eben echt subjektiv. Also sobald ich speziell im Kreisverkehr bzw. grundsätzlich ab einem gewissen Lenkwinkel etwas Gas gebe, rutscht das Heck sofort rum.


    ESP greift ein, aber ehrlich gesagt nicht spürbar. Wenn ich dann Gas raus nehme und gegenlenke ist es natürlich schon wieder kontrollierbar, zumal ich es im Straßenverkehr natürlich nicht auf letzte Rille drauf anlege.


    Sagen wir mal so: Wenn ich es drauf anlegen würde ist es überhaupt kein Problem, den Wagen auf regennasser Straße gottlos weg zu schmeißen, so dass alles zu spät ist. Und allein das darf doch mit so einem „normalen“ Auto nicht möglich sein, oder? 284 PS und Heckantrieb hin oder her.

    Jetzt musst Du „etwas Gas gebe“ nur definieren.

    So Aussagen wie „zumal ich es im Straßenverkehr natürlich nicht auf letzte Rille drauf anlege“ lassen auch die Vermutung zu, dass Du recht sportlich unterwegs bist. Die meisten kämen nie in den Bereich der „letzten Rille“

    Wenn es nötig ist, gegenzulenken, dann ist es entweder viel zu viel „Gas“, oder Du hast tatsächlich ein technisches Problem.


    Da kann nur die Werkstatt helfen. Und wenn man in Deiner Werkstatt nicht will, dann musst Du in eine andere Werkstatt.


    Da mein Enyaq seit bald 4 Wochen in der Werkstatt steht (und ein X ist), habe ich das heute nacht einmal auf einem leeren Supermarktparkplatz (keine Kollisionsgefahr) mit dem #1 probiert.

    Parkplatz war gut nass. Mit 20 km/h unterwegs, einlenken, Vollstrom. Der hat auch 272 PS auf der Hinterhand, und ist etwas leichter. Also mal vom Antriebskonzept vergleichbar. Der hat nicht einmal gezuckt, und ganz sauber geregelt. Ist stur der Lenkrichtung gefolgt, ohne „auszukeilen“. Und nichts Anderes erwarte ich von einem Enyaq.


    Sollte Deiner im Kreisverkehr bei leichter Pedalbetätigung („etwas Gas“) ausbrechen, gehört der in die Werkstatt.