Ich rede von den Verfahren in den USA.
Und ja, wenn dort ein LaneAssist von VW für einen Unfall verantwortlich ist, dann wird auch VW dafür verklagt.
Es gibt einen gewaltigen, vor allem marketingtechnischen Unterschied, der in den USA für eine Verurteilung ausreichen dürfte:
VW: Lane Assistant -> Assistant ist hier das Zauberwort.
Tesla: Full Self Driving
Da findet sich sicher ein Gericht, welches festellt, dass es nicht zumutbar ist, sich die Anleitung vorab durchzulesen, wenn das System mit einem Tipp aktivierbar ist.
Und: Kann man -selbst wenn Warnhinweise eingeblendet würden- verlangen, diese bei der Aktivierung zu lesen, bevor man sie bestätigt. Schließlich aktiviert man das System während der Fahrt.
Es ist sicher technisch gut, was das System kann.
Nur nutzt es Dir genau GAR NICHTS, wenn der Tesla Deinen Enkel / oder jemand Anderen überfährt, weil der Fahrer eben nach ein paar Minuten sieht: Geht doch!, und dann nicht mehr auf den Verkehr schaut. Die Haftungsfrage hilft Dir dann auch nicht.
Der TA „weckt“ Dich alle paar Sekunden. Und bleibt dann stehen.
Beim Tesla FSD kannst Du sogar auf den Rücksitz wechseln. Während der Fahrt. Ohne dass das System aufhört…. Der Tesla fährt weiter. Gibt bei yt ein Video dazu.