Höhere Gewalt ist lt. Defintion eine nicht vorhersehbares Naturereignis, darunter fallen für mich: Erdbeben, Sinflut, Vulkanausbruch, Tornados etc.
Nicht darunter fallen Corona, Chipmangel, Containermangel, Seewegblockade etc.
Dies sind alles Verzögerungen, die von Menschen verursacht wurden.
So etwas ist keine höhere Gewalt.
Tante Google hilft.
Im Allgemeinen Geschäftsleben versteht man unter höherer Gewalt:
Zitat1. Rechtliche Einordnung des Begriffs Höhere Gewalt
Eine international einheitliche Defintion des Begriffs der Höheren Gewalt (auch: „Force Majeure” oder „Acts of God”) gibt es nicht. Gemeinhin wird damit ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden. Die Rechtsordnungen der kontinentaleuropäischen Länder und der angelsächsisch geprägten Länder haben dabei ein ähnliches Verständnis des Begriffs – typischerweise als Höhere Gewalt gelten dabei Ereignisse wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen), Epidemien, Kriege und politische Unruhen. Ein starkes Indiz für das Vorliegen Höherer Gewalt sind dabei behördliche Maßnahmen und Warnungen.
Bei Vertragsstörungen in Verbindung mit dem Coronavirus kann man derzeit davon ausgehen, dass hier in vielen Fällen Höhere Gewalt vorliegt. Zum einen gibt es eine Vielzahl von behördlichen Maßnahmen (Ausgangssperren in China, eine amtliche Reisewarnung der Bundesregierung, Einstufung der WHO als gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite). Zum anderen wurde historisch auch im Zusammenhang mit der SARS-Epidemie 2003 oft Höhere Gewalt bejaht.
Quelle: https://www.ihk-berlin.de/serv…us-hoehere-gewalt-4721542