Was mich aber verwirrt ist, dass hier bisher nicht erwähnt wurde, dass eine Privatperson nicht zur Förderung vorgesehen ist. In den FAQ steht zur Frage ob Privatpersonen durch den E-Gutschein gefördert werden:
Nein, der BW-e-Gutschein kann nicht von Privatpersonen in Anspruch genommen werden, da er ausschließlich für unterschiedlichste Unternehmensformen, Institutionen und Kommunen ausgelegt wurde.
Quelle: L-Bank BW
Kann das jemand bestätigen, oder mit Quellenangabe widerlegen?
Ich hatte meine ganzen Antrags-Papiere beinahe fertig, bis ich kapiert habe das ich für den E-Gutschein erst eine Fahrschule oder örtliche Altenpflege gründen muss…
Hallo RadAle,
Vielleicht kann ich aufklären:
Es gibt zwei Förderungen in Baden-Württemberg, den "BW-e-Solar-Gutschein" und den "BW-e-Gutschein".
Der erste ist im November 2021 gestartet und kann auch von Privatpersonen beantragt werden, den zweiten gibt es schon länger (01.03.20), dieser kann nicht von Privatpersonen beantragt werden.
Daher hier die bessere Quelle von der L-Bank für den BW-e-Solar-Gutschein.
Habe übrigens diese Woche ebenfalls den Zuwendungsbescheid bekommen, inkl. Aufkleber ![]()
Was in Zukunft noch knapp werden könnte: Der Bewilligungszeitraum endet am 31.01.23.
Ob bis dahin das Fahrzeug ausgeliefert wird, steht in den Sternen.
Aber möglicherweise zählt dann der Zeitpunkt der Bezahlung, und nicht der Zeitpunkt der Auslieferung...