Beiträge von herrnik

    Ich spiele mal das pessimistische Orakel:


    Da ja so langsam die Zahl der „Superschnellader“ (800 Volt Autos) steigt, werden die Tarife noch um die „Highspeed-Komponente“ wachsen. (So wie es das ja schon gibt mit bis 50 und über 50 kW)

    Wer über 200 kW Ladeleistung „zieht“, zahlt einen unbedeutenden Aufschlag. Die Höhe wird dann kreativ für jeden Ladestandort und die Belegung desselben festgelegt.

    dann spiele ich mal das optimistische Orakel ;) :
    Vielleicht könnte es sich ergeben, dass in Zukunft die Superschnellader als "LKWs" eingestuft werden (was das Ladeverhalten angeht) und daher ihren eigenen Stromvertrag mit an die Ladesäule nehmen können (Durchleitungsmodell).

    Die Speditionsbranche ist knallhart preisgetrieben, die macht den entsprechenden Druck auf den Gesetzgeber:
    https://www.electrive.net/2024…-ausschreibung-neue-wege/

    herrnik :

    Zu 1.) Siehe z.B. oben von mir: Ich habe mal zugestimmt das Skoda Sachen an mich persönlich anpassen kann wie z.B. Navirouten. Dazu braucht man Start- und Endpunkt und eine persönliche Zuordnung. Nützt ja nichts das meine persönliche Vorlieben für Kreisverkehre auf meinen Nachbarn gemappt werden. Insofern ist die Frage ob die Daten wirklich "ohne Einwilligung der Nutzer" erhoben wurden. Die Frage die dann aber entsteht: Wieso reicht dafür eine Genauigkeit von 10km...

    Da sehe ich dann auch den Designfehler nicht den du siehst. Generelles Batteriemanagement verbessern - Ja, da braucht es keinen Nutzerbezug bin ich ja beim CCC.

    Der Designfehler liegt darin, dass Daten immer nur für den jeweiligen Zweck und nur mit dem minimal nötigen Umfang gesammelt und aufgezeichnet werden dürfen.

    Zweck 1: Naviroutenoptimierung
    Für eine personalisierte Naviroutenoptimierung ist die Frage, ob überhaupt Daten vom Fahrzeug herauswandern müssen, oder ob die Optimierung nicht an Bord passieren kann. Ja, hier benötige ich genaue Geokoordinaten, das sehe ich ein.


    Dann wäre die nächste Frage, warum (falls Daten aus dem Fahrzeug in der Cloud verarbeitet werden müssten) diese alle in einem großen Topf landen, und dann noch einer eindeutigen VIN und einem user der mySkoda App zugeordent werden können, und nicht anonymisiert werden.


    Zweck 2: Verbesserung des Batteriemanagements

    Dafür benötige ich gar keine personenbezogenen Daten und keine genauen Geokoordinaten. Ausserdem ist fraglich, ob wirklich Daten zu jedem Fahrzeug dafür gesammelt werden müssen, oder nicht eine Stichprobe ausreichend gewesen wäre.


    Bei Skoda waren die Daten ja gekürzt worden, um mit Absicht keine 10cm genaue Lokalisierung zu ermöglichen. Datensparsamkeit korrekt angewendet und damit kein Designfehler. Bei VW waren die Geokoordinaten ungekürzt und damit wohl auf 10cm genau -> Designfehler. Der zweite Fehler ist dann, dass diese Daten verknüpft wurden mit der VIN, und dann letztendlich Benutzern zugeordnet werden konnten.

    Naja, sie dürfen halt auch nicht einzelne Mitarbeitergruppen subventionieren.

    Verlust würde ich jetzt auch nicht in Kauf nehmen, nur dass ein kleiner Teil meiner Mitarbeiter kostengünstig laden kann.

    Wieso darf eine Firma nicht Anreize für eine bestimmte Art Verkehrsmittel schaffen? Gibt genügend Firmen, die den Ladestrom an Mitarbeiter kostenlos abgeben. Firmenparkplätze sind auch Anreize für PKW-Besitzer und alle Fahrrad-/und Bahnfahrer haben erstmal nichts von dieser Investition.


    Diese Art Neiddebatte :rolleyes: ist aber oft in Mitarbeiterkreisen zu hören, hat aber nichts mit der Realität zu tun. Eine Mitarbeitergruppe wird hier gar nicht adressiert, sondern ein Fortbewegungsmittel (es steht jedem Mitarbeiter frei, das Fortbewegungsmittel seiner Wahl zu nehmen).

    EnBW ist quasi in „staatlicher“ Hand in BW. Die Gewinne kassiert zu einem großen Teil der Eigentümer.

    Und der übt keine Kontrolle aus?

    Das wäre sehr seltsam.

    Natürlich geht MP Kretschmann nicht her und sagt: Macht den Strom teurer. Das funktioniert ganz sicher anders.

    Seht es positiv:

    Staatliche Hand bedeutet: Es gehört uns Baden-Württembergen! Make BW great again ;)


    Bei BMW gehen die Gewinne zu einem Großteil an die Hauptaktionäre (Familie Quandt) und sind für die Allgemeinheit verloren.


    Bei EnBW bleibt der Gewinn im Land und kommt der Allgemeinheit zugute (bzw. führt zu Einnahmen, die nicht anderweitig durch Steuern und Abgaben eingetrieben werden müssen).

    Ich habe den CCC Vortrag und alle Unterlagen mir auch nicht im Detail angesehen. Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren da von Struktur und Ablage her wohl mehrere "Datentöpfe" zusammengepackt. Wenn dem so ist, hätten bei Datentöpfe-1 Exporten die DSGVO Prüfungen nicht angeschlagen weil kein Bezug zu einem Nutzer vorhanden

    Nicht ganz. Siehe Netzpolitik Podcast mit Linus Neumann:
    https://logbuch-netzpolitik.de…-des-letzten-jahrhunderts
    Der CCC hat zwei Hauptkritikpunkte:

    1. Warum wurden überhaupt die Daten personenbezogen (also dem Fahrzeug zugeordnet) erhoben, und warum in diesem Detailgrad (bei VW auf 10cm genau, bei Skoda immerhin nur 10km genau)?
    2. Warum wurde die "heapdump" debug-Funktion nicht abgeschaltet? Mit dieser wurden die Daten letztlich aus dem S3 bucket herausgetragen.

    Das zweite ist dann ein klassischer Programmierfehler, das erste ist ein Designfehler, der nur erklärt, aber nicht entschuldigt werden kann. Vermutung des CCC war, dass die (ohne Einwilligung der Nutzer) erhobenen Daten der Verbesserung des Batteriemanagements dienen könnten.

    Absolut daneben ist dann aber der Erklärungsversuch von VW, das seien ja gar keine datenschutzrechtlich relevanten personenbezogenen Daten, da ja nur die VIN , der Standort (GPS-Position) und Zeitstempel geleakt seien.

    Da zeigt der Vortrag beim 38C3 aber sehr schön, dass halt doch gewisse sensible Rückschlüsse aus diesen Daten erfolgen können :huh:


    Außerdem wurden wohl weiter S3 bitbuckets mit den Zugangsdaten aus dem heapdump geöffnet, die bei entsprechender Kombination dann doch Verknüpfungen zu personenbezogenen Daten (username, email, etc.) und dem entsprechenden Fahrzeug erlaubten.

    Definiere den Ad-Hoc-Preis als Normalpreis und den Preis mit Anbieterkarte als rabattierten Preis. Und schon ist das ganze legal.


    Und mehr als der Normalpreis muss an der Ladesäule auch nicht ausgezeichnet sein. Das ist er ja mittlerweile fast an allen Säulen.

    Rabattaktionen sind engen Regeln unterworfen. Da wäre ich vorsichtig mit der Aussage "legal".

    Es gibt z.B. den Tatbestand der irreführenden Rabattgewährung. Das ist immer dann der Fall, wenn wochenlang auf "alles" z.B. 40% Rabatt gewährt wird, und damit der Rabattpreis zum Normalpreis wird.

    Zugaben und Rabatte
    Rabatte z.B. als Barzahlungsnachlass, Gutschein, Mengennachlass, Preisnachlass, Sondernachlass sowie Zugaben sind grundsätzlich zulässig.
    www.frankfurt-main.ihk.de

    Aber selbstverständlich ist das ersichtlich. EnBW darf laut EU den Roamingpartnern keinen höheren Preis verrechnen, als den Adhoc Preis. Deshalb machen sie den Adhoc Preis schön hoch, den Roamingpreis auch, um andere Ladekarten draußen zu halten und sammelt so mehr Kunden mit der App.

    Ich meinte für den Kunden ist es nicht ersichtlich: Das Produkt ist „Schnelladen“ und die Preisdifferenz sollte sich nicht aus der Bezahlweise ergeben.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, die Preisdifferenz für den Kunden zu eliminieren:

    1. Die EU muss eine Zusatzvorgabe machen, dass „kostenlose“ Tarife zu denselben Ladekosten führen wie AdHoc Laden.

    2. Grosse CPOs wie EnBW könnten Roamingpreise senken, damit sinkt auch der AdHoc Preis. Wäre nicht gut fürs Verdrängungsgeschäft, aber gut für die Laufkundschaft.

    Da muss ich mal nachfragen, evtl. verstehe ich Teslas System da nicht: du musst dich doch bei Tesla in der App anmelden und kannst dann damit nur bei Tesla laden. Wo ist da der Unterschied zum kostenlosen Tarif bei EnBW, mit dem ich dann nur bei EnBW "günstig" laden kann und zudem noch mit der EnBW-Karte teuer andere Lader nutzen kann? Ein kostenloses "Abo" haben doch die meisten Anbieter und man ist mit dem dann idR auf die Ladesäulen des Anbieters beschränkt.

    Es gibt zwei Unterschiede zwischen den Haustarifen von EnBW und Tesla:


    • Tesla hat für die Tesla-Fahrer nochmal eigene bessere Konditionen (wenigstens für die ersten Monate) und man benötigt gar keine App sondern lädt per plug&charge. Fremdmarken werden sozusagen nur "geduldet", haben aber diesen Mehrwert nicht.
    • EnBW ist nicht nur CPO (charge point operator) sondern eben auch EMP (emobility service provider), und bietet eigene Ladesäulen fremden EMPs an, aber fungiert auch als EMP für fremde CPOs


    EnBW hat außer der App auch noch häufig eine EC-Bezahlmöglichkeit, die eigentlich das einfachste und schnellste wäre, WENN da nicht die Preise uns wucherlose steigen würden. Siehe Video von Michael Schmitt:

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    D.h. es ist eine EnBW Ladesäule, Laufkundschaft wird faktisch dazu "gedrängt" die App zu benutzen, da sonst Wucher.
    Es ist in keiner Weise ersichtlich, wo denn die Preisunterschiede zwischen in-App Laden (im S-Tarif: 59Ct) und dem Ad-Hoc laden (89Ct + 2Ct/min) an derselben Ladesäule herrühren.

    Video nicht angesehen… Jeder variable Tarif wird die gleichen Probleme haben: In den Wintermonaten teurer, Nachts günstiger, Sommer günstiger. Montag morgens teurer. Letzten Endes kommt das dann in etwa hin mit der Produktion meiner PV: Ist Strom günstig, hab ich ihn schon selbst vom Dach. Kommt da nichts runter, ist der Preis auch höher.

    Nicht ganz:
    Die Zeiten niedriger Börsenstrompreise UND niedriger Netzentgelte bei variablen Netzentgelten müssen ja nicht zwingend zusammenfallen. Und dann kommt noch dazu:


    • dass ja die Börsenstrompreise für ganz Deutschland gelten, die Sonne aber lokal unterschiedlich scheint
    • die Zeiten, in denen Börsenstrompreise niedrig sind, werden nicht allein vom PV-Strom bestimmt. Vielfach schlägt die Windkraft viel stärker zu Buche, hat ja auch einen Anteil von 30%, PV liegt bei 14%.

    Der Niedrigtarif für zeitvariable Netzentgelte bei Netze-BW ist z.B. von 10.00-14.00 Uhr. Jeden Tag. Auch im Winter.

    Da ist sicher der eine oder andere Tag dabei, wo es wenig PV-Strom vom eigenen Dach gibt, aber durchaus günstige Börsenstrompreise. Und dann wird eben von 10-14 Uhr alles eingeschaltet, was geht :P
    Und selbst wenn dann an einem Tag mal der Börsenstrompreis hoch liegt, dann sind wenigstens Netzentgelte um die Mittagszeit reduziert, und das ziemlich beträchtlich (von 11,58Ct brutto auf 4,63Ct brutto / kWh). Ok, den Hochtarif muss man dann von 17-22 Uhr vermeiden, aber das lässt sich ja mit variablen Verbrauchern durchaus regeln.