Beiträge von herrnik

    EnBW ist quasi in „staatlicher“ Hand in BW. Die Gewinne kassiert zu einem großen Teil der Eigentümer.

    Und der übt keine Kontrolle aus?

    Das wäre sehr seltsam.

    Natürlich geht MP Kretschmann nicht her und sagt: Macht den Strom teurer. Das funktioniert ganz sicher anders.

    Seht es positiv:

    Staatliche Hand bedeutet: Es gehört uns Baden-Württembergen! Make BW great again ;)


    Bei BMW gehen die Gewinne zu einem Großteil an die Hauptaktionäre (Familie Quandt) und sind für die Allgemeinheit verloren.


    Bei EnBW bleibt der Gewinn im Land und kommt der Allgemeinheit zugute (bzw. führt zu Einnahmen, die nicht anderweitig durch Steuern und Abgaben eingetrieben werden müssen).

    Ich habe den CCC Vortrag und alle Unterlagen mir auch nicht im Detail angesehen. Aber wenn ich das richtig in Erinnerung habe, waren da von Struktur und Ablage her wohl mehrere "Datentöpfe" zusammengepackt. Wenn dem so ist, hätten bei Datentöpfe-1 Exporten die DSGVO Prüfungen nicht angeschlagen weil kein Bezug zu einem Nutzer vorhanden

    Nicht ganz. Siehe Netzpolitik Podcast mit Linus Neumann:
    https://logbuch-netzpolitik.de…-des-letzten-jahrhunderts
    Der CCC hat zwei Hauptkritikpunkte:

    1. Warum wurden überhaupt die Daten personenbezogen (also dem Fahrzeug zugeordnet) erhoben, und warum in diesem Detailgrad (bei VW auf 10cm genau, bei Skoda immerhin nur 10km genau)?
    2. Warum wurde die "heapdump" debug-Funktion nicht abgeschaltet? Mit dieser wurden die Daten letztlich aus dem S3 bucket herausgetragen.

    Das zweite ist dann ein klassischer Programmierfehler, das erste ist ein Designfehler, der nur erklärt, aber nicht entschuldigt werden kann. Vermutung des CCC war, dass die (ohne Einwilligung der Nutzer) erhobenen Daten der Verbesserung des Batteriemanagements dienen könnten.

    Absolut daneben ist dann aber der Erklärungsversuch von VW, das seien ja gar keine datenschutzrechtlich relevanten personenbezogenen Daten, da ja nur die VIN , der Standort (GPS-Position) und Zeitstempel geleakt seien.

    Da zeigt der Vortrag beim 38C3 aber sehr schön, dass halt doch gewisse sensible Rückschlüsse aus diesen Daten erfolgen können :huh:


    Außerdem wurden wohl weiter S3 bitbuckets mit den Zugangsdaten aus dem heapdump geöffnet, die bei entsprechender Kombination dann doch Verknüpfungen zu personenbezogenen Daten (username, email, etc.) und dem entsprechenden Fahrzeug erlaubten.

    Definiere den Ad-Hoc-Preis als Normalpreis und den Preis mit Anbieterkarte als rabattierten Preis. Und schon ist das ganze legal.


    Und mehr als der Normalpreis muss an der Ladesäule auch nicht ausgezeichnet sein. Das ist er ja mittlerweile fast an allen Säulen.

    Rabattaktionen sind engen Regeln unterworfen. Da wäre ich vorsichtig mit der Aussage "legal".

    Es gibt z.B. den Tatbestand der irreführenden Rabattgewährung. Das ist immer dann der Fall, wenn wochenlang auf "alles" z.B. 40% Rabatt gewährt wird, und damit der Rabattpreis zum Normalpreis wird.

    Zugaben und Rabatte
    Rabatte z.B. als Barzahlungsnachlass, Gutschein, Mengennachlass, Preisnachlass, Sondernachlass sowie Zugaben sind grundsätzlich zulässig.
    www.frankfurt-main.ihk.de

    Aber selbstverständlich ist das ersichtlich. EnBW darf laut EU den Roamingpartnern keinen höheren Preis verrechnen, als den Adhoc Preis. Deshalb machen sie den Adhoc Preis schön hoch, den Roamingpreis auch, um andere Ladekarten draußen zu halten und sammelt so mehr Kunden mit der App.

    Ich meinte für den Kunden ist es nicht ersichtlich: Das Produkt ist „Schnelladen“ und die Preisdifferenz sollte sich nicht aus der Bezahlweise ergeben.

    Es gibt zwei Möglichkeiten, die Preisdifferenz für den Kunden zu eliminieren:

    1. Die EU muss eine Zusatzvorgabe machen, dass „kostenlose“ Tarife zu denselben Ladekosten führen wie AdHoc Laden.

    2. Grosse CPOs wie EnBW könnten Roamingpreise senken, damit sinkt auch der AdHoc Preis. Wäre nicht gut fürs Verdrängungsgeschäft, aber gut für die Laufkundschaft.

    Da muss ich mal nachfragen, evtl. verstehe ich Teslas System da nicht: du musst dich doch bei Tesla in der App anmelden und kannst dann damit nur bei Tesla laden. Wo ist da der Unterschied zum kostenlosen Tarif bei EnBW, mit dem ich dann nur bei EnBW "günstig" laden kann und zudem noch mit der EnBW-Karte teuer andere Lader nutzen kann? Ein kostenloses "Abo" haben doch die meisten Anbieter und man ist mit dem dann idR auf die Ladesäulen des Anbieters beschränkt.

    Es gibt zwei Unterschiede zwischen den Haustarifen von EnBW und Tesla:


    • Tesla hat für die Tesla-Fahrer nochmal eigene bessere Konditionen (wenigstens für die ersten Monate) und man benötigt gar keine App sondern lädt per plug&charge. Fremdmarken werden sozusagen nur "geduldet", haben aber diesen Mehrwert nicht.
    • EnBW ist nicht nur CPO (charge point operator) sondern eben auch EMP (emobility service provider), und bietet eigene Ladesäulen fremden EMPs an, aber fungiert auch als EMP für fremde CPOs


    EnBW hat außer der App auch noch häufig eine EC-Bezahlmöglichkeit, die eigentlich das einfachste und schnellste wäre, WENN da nicht die Preise uns wucherlose steigen würden. Siehe Video von Michael Schmitt:

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    D.h. es ist eine EnBW Ladesäule, Laufkundschaft wird faktisch dazu "gedrängt" die App zu benutzen, da sonst Wucher.
    Es ist in keiner Weise ersichtlich, wo denn die Preisunterschiede zwischen in-App Laden (im S-Tarif: 59Ct) und dem Ad-Hoc laden (89Ct + 2Ct/min) an derselben Ladesäule herrühren.

    Video nicht angesehen… Jeder variable Tarif wird die gleichen Probleme haben: In den Wintermonaten teurer, Nachts günstiger, Sommer günstiger. Montag morgens teurer. Letzten Endes kommt das dann in etwa hin mit der Produktion meiner PV: Ist Strom günstig, hab ich ihn schon selbst vom Dach. Kommt da nichts runter, ist der Preis auch höher.

    Nicht ganz:
    Die Zeiten niedriger Börsenstrompreise UND niedriger Netzentgelte bei variablen Netzentgelten müssen ja nicht zwingend zusammenfallen. Und dann kommt noch dazu:


    • dass ja die Börsenstrompreise für ganz Deutschland gelten, die Sonne aber lokal unterschiedlich scheint
    • die Zeiten, in denen Börsenstrompreise niedrig sind, werden nicht allein vom PV-Strom bestimmt. Vielfach schlägt die Windkraft viel stärker zu Buche, hat ja auch einen Anteil von 30%, PV liegt bei 14%.

    Der Niedrigtarif für zeitvariable Netzentgelte bei Netze-BW ist z.B. von 10.00-14.00 Uhr. Jeden Tag. Auch im Winter.

    Da ist sicher der eine oder andere Tag dabei, wo es wenig PV-Strom vom eigenen Dach gibt, aber durchaus günstige Börsenstrompreise. Und dann wird eben von 10-14 Uhr alles eingeschaltet, was geht :P
    Und selbst wenn dann an einem Tag mal der Börsenstrompreis hoch liegt, dann sind wenigstens Netzentgelte um die Mittagszeit reduziert, und das ziemlich beträchtlich (von 11,58Ct brutto auf 4,63Ct brutto / kWh). Ok, den Hochtarif muss man dann von 17-22 Uhr vermeiden, aber das lässt sich ja mit variablen Verbrauchern durchaus regeln.

    Warum tut es Tesla mit seiner Ladeinfrastruktur?

    Warum tut es Ionity mit seiner Ladeinfrastruktur?
    Die halten sich elegant raus aus dem ganzen Roaming-Wucher.

    Das Argument mit "aber ein Anbieter zwingt die anderen etwas zu tun" stimmt in einer freien Marktwirtschaft schlicht nicht.

    Damit haben sie (EnBW) alle anderen Ladekartenabbieter zu hohen Preisen im Roaming gezwungen. Diese versuchen Verluste zu vermeiden, auch wenn sie aufgrund weniger Ladepunkte bei eigenen Säulen durch dieses Preiskonzept keine wirklichen Marktanteile gewinnen können.

    Den Punkt verstehe ich nicht:

    Die anderen Ladekartenanbieter sind keinesfalls gezwungen, hohe Roamingpreise für das B2B Geschäft zu verlangen. Sie können zwei Alternativen wählen:

    1. Die Kosten für Fremdladen quersubventionieren (also demjenigen CPO - charge point operator, der hohe B2B Preise verlangt wie in dem Fall EnBW, einfach den Preis zahlen den er verlangt, dafür aber den eigenen Kunden einen Bonus auf diesen Preis zu gewähren)

    2. Diejenigen CPOs, welche zu hohe B2B Preise verlangen (und die Option1 auch nicht in Frage kommt), einfach nicht ins eigene Ladenetz mit aufnehmen.


    Ich weiß, Option 1 wird für viele kleine Ladeanbieter nicht durchführbar sein, aber andere große wie Aral Pulse, Shell, etc. hätten durchaus die Option gehabt.

    GiMichael Das sieht so aus, als ob Netzentgelte der Hauptkostentreiber wären für deine lokalen Tibberkonditionen.


    Da wäre es noch interessant herauszufinden, ob der lokale Netzbetreiber ab April variable Netzentgelte nach 14A anbietet, und wie dann die Rechnung aussieht (mit Tibber und variablen Netzentgelten).


    Details hier:

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