An alle, die bezüglich der Versteuerung nicht glauben wollen, welcher Preis anzusetzen ist, § 6 (1) Nr. 4 EStG ist da maßgebend.
Zumindest bei Mercedes und VW weiß ich, dass die in den 90ern eine empfindliche Strafe erhalten haben, weil sie "geschönte Bescheinigungen" ausgestellt haben - die tun das nie wieder.
Mich wundert dann allerdings, dass VW vor 4 und vor 8 Jahren bei mir eine angeblich falsche Bescheinigung ausgestellt hat, mit dem Listenpreis zum Kaufdatum obwohl bei Zulassung schon eine neue Preisliste da war. Und alle DAX Konzerne nutzen diesen Listenpreis der zum Kaufzeitpunkt im Angebot mitgeteilt wurde. (Ok, alle DAX-Konzerne ist jetzt übertrieben, ich persönlich kenne nur zwei DAX-Konzerne, die das genauso machen.)
Sorry, auch wenn hier im Forum gefühlt alle andere Meinung sind. Zum Zeitpunkt der Zulassung stand bisher immer der Listenpreis vom Kauf drin. Da hat keiner versucht rauszufinden, was denn jetzt im Konfigurator sich geändert haben könnte. Ich hatte immer vom Leasing den Listenpreis erhalten, der bei der Bestellung gültig war.
Stoffel: hast Du denn einen Dienstwagen und versuchst den Listenpreis nachträglich erhöhen zu lassen, damit Du gesetzeskonform bist? Oder hast du die Erfahrung gemacht, dass der Listenpreis nachträglich erhöht wurde?