Beiträge von GiMichael

    Langstreckenfahrer Danke für die Info. War für mich neu und interessant. Ansonsten, ich lese nicht mehr alles und jeden hier. Ist eh sinnlos, dafür gibt es die blauen Balken.


    Ob man dann zu Skoda fährt, kann ja zum Glück jeder für sich entscheiden. Wichtig finde ich, die Rahmenbdingungen sicher zu kennen, um auf dieser eine Entscheidung zu treffen und sich nicht auf Fakes zu verlassen. Die Entscheidung kann ja wegen anderer Faktoren ganz anders sein. Warum nicht.


    Ansonsten, ich fahre auch zu Skoda und für die Scheibe zu Carglass. Ist die Vorgabe meines Arbeitgebers und da er alles bezahlt, darf er auch bestimmen, wo er es gemacht haben will. Ob ich da theoretisch Freiheitsgrad hätte, ist mir dann egal. Ich muss beruflich viel fahren, dafür darf ich das Auto privat nutzen und es wird für alles gesorgt. Was will ich mehr.

    Ulf007 Das mit der Kulanz ist ja klar und das habe ich in einem früheren Beitrag auch schon mal erwähnt. Du benutzt allerdings undefinierte Rechtsbegriffe. Der Gesetzgeber kennt weder Werksgarantie, noch Garantieverlängerung oder „originale“ Verlängerung. Das EU Verbraucherrecht schützt hier sehr stark die Verbraucher, die gegenüber den wenigen sehr großen Fahrzeugherstellern eine geringe Machtposition haben (Hintergrund der Verordnung). Und weder Gewährleistung (juristisch Sachmängelhaftung) noch Garantie jedweder Art dürfen dadurch eingeschränkt werden, dass es einen Zwang zur Vertragswerkstatt gibt (Ausnutzung einer Monopolstellung). Das Ganze gibt’s schon bestimmt seit 10 oder noch mehr Jahren. Die Verordnung ist die Gruppenfreistellungsverordnung (ich liebe die tollen und langen Namen, die sich die EU immer ausdenkt).

    Genau so habe ich die Artikel z.B. beim ADAC auch verstanden. Im Grunde wird durch die EU die Vertragsfreiheit in diesem Punkt zum Schutze der Verbraucher gestärkt. Gerade in Bezug auf vorbereitete Verträge und AGBs, die man ja nur akzeptieren oder lassen kann.


    Vermutlich kann man nur bei frei ausgehandelten Verträgen davon ausgehen, aber dann muss das wiklich auch frei ausgehandelt sein und darf nicht auf Mustervorlagen beruhen. Bei Streitigkeiten landet man dann aber automatisch vor Gericht und da kann man dann aushandeln, wie frei die Gestaltung der Verträge wirklich war. So kenne ich das in anderen Bereichen, ist aber jetzt auch nur eine Vermutung.

    Zu 2 ja. Ist Einstellungssache.

    Edit. Du kannst festlegen, ob er entriegeln soll (und Ladung unterbrechen) oder eben nicht. Allerdings sollte er bei Unterbrechung nach 1-2 Minuten wieder anfangen zu laden. Die WB bleibt wärend der Zeit an und gibt Spannung aus. Nur das Auto stoppt das Laden, damit Du den Stecker abziehen kannst.


    Zu 1 das bedeutet, dass die WB die Spannung ncht freigibt und dann kann der Enyaq halt nicht mit dem Laden beginnen (die WB ist nur eine intelligente Steckdose mit rudimentaler Kommunikation. Wenn die WB ein Auto erkennt und alles ok ist, dann gibt sie die Spannung dann frei und schlaltet Schütz oder Relais ein. Das Auto hat den Laderegler und kann dann anfangen zu laden.). Entweder spinnt die WB oder die Kommunikation zwischen WB und Enyaq will nicht richtig. Auf jeden Fall sagt Dir der Enyaq mit dem roten Licht - ich würde gerne laden, aber die WB will nicht.


    Es sollte dann auch ein Hinweeis im Infotainment stehen, dass die WB das Laden unterbrochen hat und man dort nachsehen soll. Was gibt denn die WB für eine Fehlermeldung aus?

    Im Grunde schreibst du es ja schon selbst. Ihr habt nur 7ct Unterschied zwischen Bezug und Einspeisung. Mit grob angenommenen 200 bis 250 Vollzyklen im Jahr kommt ihr auf 200 bis 250€ Ersparnis.


    Vermutlich ist der Speicher mit 15 kWh zu groß. Um das zu verifizieren, müsste man euren Stromverbrauch kennen.


    Versucht doch mal das PV Tool des Akkudoktors. Da werden mehrere Akkugrößen simuliert und ihr könnt euch ausrechnen, was die optimale Speichergröße ist. Soll heißen, wie groß muss der Speicher sein, damit er sich schnellstmöglich amortisiert. Ihr könnt sogar euer Verbrauchsprofil hochladen, um genauere Ergebnisse zu bekommen.

    Und wieder ein Thread der aus dem Ruder driftet. Ich kanns ehrlich gesagt nicht mehr hören, warum der Eny dieses und jenes nicht hat. Wer meint alles zu wissen sollte sich im VW Konzern bewerben und den Leuten mal zeigen, wie man es richtig macht. :P


    Ehrlich gesagt, ich schaue nicht mehr so gerne ins Forum, weil immer und immer wieder die gleichen Sachen übertragen werden. :thumbdown:

    Mach doch blaue Balken. Sind doch eh immer die gleichen. Dann musst du es noch lesen

    Ja funktioniert.


    Ein Kollege erzählte mir, dass er auch Probleme mit seinem Account hatte und das Auto nicht hinzufügen konnte. Sein Account war wohl zu alt da er vorher auch schon Fahrzeuge hatte. Der Fehler war, dass noch keine Adresse hinterlegt war. Er konnte im Browser aber auch keine Adresse zum Account hinzufügen. Er hat sich dann einen neuen Account erstellt und damit funktionierte dann alles sofort. Edit: achja, das Auto hat er dann auch auf Werkseinstellungen gesetzt, um wirklich neu anzufangen.


    Vielleicht probierst Du mal einen anderen neu erstellten Account?